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Zu „Leer maritim“ dürfen alle ins Boot
Zum 37. Mal jährt sich vom 1. bis zum 4. August das Internationale Tourenskipperreffen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) in Leer. Unter dem Titel „Leer maritim“ laden der Dachverband der Motorbootsportler und die ostfriesische Stadt zum großen Event rund um den Freizeithafen ein. Dabei haben die Besucherinnen und Besucher jeden Alters die Möglichkeit, den motorisierten Wassersport auf vielfältige Weise zu erleben.
Vor allem Kindern und Jugendlichen bietet „Leer maritim“ ein abwechslungsreiches Programm rund um den Motorbootsport. Am Donnerstag, den 1. August ab 10.30 Uhr findet die Mitmach-Aktion „Kids, kommt in die Boote“ statt. Der Deutsche Motoryachtverband und die Stadtjugendpflege Leer laden Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren ein, sich im Motorbootsport auszuprobieren und im Schlauchboot einmal selbst das Ruder in die Hand zu nehmen. Zudem findet im Handelshafen zwischen Rathausbrücke und Raiffeisenturm am Samstag, den 3. August der „Große Preis von Leer“ statt. Beim Jugendwettbewerb stellt der Schlauchboot-Nachwuchs des DMYV ab 10.00 Uhr sein Können unter Beweis.
Einsteiger nehmen das Steuer selbst in die Hand
Unter dem Motto „Schnuppern Sie das Feeling des Bootsfahrens“ laden der DMYV und der ADAC am Freitag, den 2. August von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur gemeinsamen Mitmach-Aktion „Einsteiger in den Bootssport“. Dabei können Erwachsene, die bisher noch nie ein Sportboot gelenkt haben, selbst das Steuer übernehmen und sich im Hafen von Leer als Skipper ausprobieren. Zwei Sportboote stellen die beiden Verbände hierfür zur Verfügung und erfahrene Bootsfahrer unterstützen die Einsteiger in den Bootssport bei den Manövrierübungen.
Umrahmt wird das maritime Großereignis von der Sternfahrt „Kurs Nord“, zu der stets zahlreiche Sportboote aus ganz Deutschland und aus den Nachbarländern den Leeraner Hafen ansteuern und hier für einige Tage fest machen. Mit dem traditionellen Empfang der einlaufenden Sportboote in den Hafen wird „Leer maritim“ am Donnerstag, den 1. August um 17.00 Uhr offiziell eröffnet. Begleitet von einem musikalischen Gruß und der Flaggenparade heißen die Bürgermeisterin der Stadt Leer, Beatrix Kuhl, und DMYV-Präsident Winfried Röcker mit zahlreichen Zuschauerinnen und Zuschauern entlang der Hafenpromenade die Boote in Leer willkommen.
Mit einem bunten Programm wird vom 1. bis zum 4. August für die Einsteiger in den Bootssport und die erfahrenen Freizeitkapitäne alles geboten, was das Skipperherz sich wünscht und Leer wird wieder einmal zum Zentrum des Bootsports und der maritimen Tradition.
Text: Gabriel Kraus/DMYV
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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