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GEVO – Seit über 30 Jahren Produzent für Vogelfutter
Qualitätskontrolle: Die beiden Geschäftsführer von GEVO Markus Schierhold ( l. ) und Gerd Schierhold( r.) umrahmen die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Ganz rechts im Bild ist Presse-Referent Prof. Martin Bocksch zu sehen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Leer Ostfriesland. Seit über 30 Jahren beliefert GEVO (gesundes Vogelfutter) den Fachhandel mit einer umfangreichen Palette an sehr hochwertigem Heimtier- und Wildvogelfutter für die Ganzjahresfütterung.
Als Produzent und Großhändler achtet das Familienunternehmen auf die artgerecht aufeinander abgestimmte Zusammensetzung jeder Mischung. In Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für Ornithologie, Vogelwarte Radolfzell, Prof. Dr. Berthold, werden alle Produkte regelmäßig optimiert. Um die geforderte, konstant sehr hohe Qualität aller verwendeten Rohstoffe zu sichern, bezieht GEVO ausschließlich erlesene Saaten aus den besten Anbaugebieten der Welt, aus der neuesten Ernte von langjährigen, verlässlichen Lieferanten, welche unter anderem aus hiesigen Regionen wie zum Beispiel dem Rheiderland kommen.
Gerd Schierhold sieht die Notwendigkeit und dem Trend zur ganzjährigen Vogelfütterung. „Die intensive Landwirtschaft , welche mit über 50 Prozent Flächenanteil starken Einfluss auf Natur und Umwelt hat, trägt durch den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu Rückgängen bei der Tier- und Pflanzenwelt bei “, erklärte der Geschäftsführer und Firmengründer bei einem Besuch der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Mitgliedern des CDU-Stadtverbandes Leer.
Die Christdemokraten warfen auch einen Blick in die Produktions- und Verpackungshalle. Fünfzehn Mitarbeiter produzieren hier in Voll- und Teilzeit für den Fachhandel in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den skandinavischen Ländern. „Durch die neu angeschaffte Meisenknödelproduktionsanlage können wir an einem Tag bis zu 150.000 Meisenknödel produzieren und die Meisenknödel in verschiedenen Gebinden bis zu 100 Stück im Eimer zu gewohnter GEVO Premium-Qualität dem Fachhandel anbieten“, stellt Geschäftsführer Markus Schierhold bei der Begehung stolz heraus. „ Es ist schon beeindruckend, wie das Vogelfutter bei den ganzen Saatmischungen, fast staubfrei produziert und abverpackt werden kann“, so Gitta Connemann.
Die Bundestagsabgeordnete verwies bei der Firmenbesichtigung auch auf das Netzwerk vom 3N Kompetenzzentrum, welches das Ziel hat, die Entwicklung und Nutzung nachhaltiger Produkte zu fördern.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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