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Martina Voss-Tecklenburg ist Botschafterin der „Woche der Demenz 2019“
Die Trainerin der Frauenfußball-Nationalmannschaft, Martina Voss-Tecklenburg, wird in diesem Jahr Botschafterin der „Woche der Demenz“. Die Aktionswoche findet vom 14. bis 21. September 2019 unter dem Motto „Demenz. Einander offen begegnen” statt. Im Rahmen der „Woche der Demenz“ setzen sich das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für mehr Verständnis für die Belange von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen ein.
„Es ist eine große Herausforderung und Ehre für mich, Dr. Franziska Giffey und Jens Spahn als Botschafterin beim Thema Demenz zu unterstützen“, so Martina Voss-Tecklenburg. „Mit Sport kann sich jeder vorbeugend gegen diese vor allem im Alter zunehmend auftretende schlimme Krankheit wappnen. Mit meiner Erfahrung in physischen, psychischen und sozialen Bereichen des Sports will ich dabei helfen, Informationen zu entwickeln, und vor Ort mit den Menschen über dieses wichtige Thema sprechen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Viel Bewegung, eine gesunde Ernährung und ein aktives Leben – das ist das beste Rezept, um einer Demenz vorzubeugen. Als erfolgreiche Spitzensportlerin und Bundestrainerin verkörpert Martina Voss-Tecklenburg genau diesen präventiven Ansatz. Ich freue mich daher sehr, dass sie uns unterstützt. Noch gibt es keine Impfung und auch kein Heilmittel gegen Demenz. Umso wichtiger ist es, das eigene Risiko zu erkranken, so gut es geht zu senken.“
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Wir können Demenz zwar nicht heilen, aber jeder kann etwas für sich und für seine geistige Gesundheit tun. Wer sich gesund ernährt, körperlich und geistig aktiv ist, hält sich fit und hat auch ein geringeres Risiko, im Alter an einer demenziellen Erkrankung zu leiden. Ich freue mich, dass wir Martina Voss-Tecklenburg als Botschafterin gewonnen haben, die auf das Thema Demenz öffentlich aufmerksam machen wird. Als Trainerin unserer Frauen-Fußball-Nationalmannschaft steht sie für ein aktives Leben und kann somit Vorbild sein. Im Sport erleben wir Gemeinschaft und alle können mitmachen – ob jung oder alt, ob mit oder ohne Erkrankung. Das Motto der diesjährigen Woche der Demenz lautet „Einander offen begegnen“. Ich wünsche mir und allen Partnern für die Woche der Demenz viele offene Begegnungen von Menschen mit und ohne Demenz – im Alltag, im Sport, im gesellschaftlichen Leben.“
Rund 1,7 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Jedes Jahr kommen etwa 40.000 Menschen dazu. So leben in Familien, in der Nachbarschaft und im Quartier künftig immer mehr Menschen mit Demenz. Die Krankheit wird oftmals tabuisiert: Erkrankte und Angehörige fühlen sich isoliert, sie finden zu wenig Hilfe und Unterstützung. Daher arbeitet die Bundesregierung derzeit mit zahlreichen Akteuren an der ersten Nationalen Demenzstrategie für Deutschland.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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