News
Begleitetes Fahren muss grenzübergreifend möglich werden
Connemann und Gieseke setzen sich für Abkommen mit den Niederlanden ein
OSTFRIESLAND. 2005 stellte der Bundestag die Weichen für das begleitete Fahren (BF17) in Deutschland. Damit sollten die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern gesenkt werden. Der ‚Führerschein” mit 17 hat sich zum Erfolgsmodell entwickelt. Die Unfallzahlen sind bis zu 20 % niedriger als bei Fahranfängern, die ihren Führerschein mit 18 Jahren machen. Allerdings sind Fahrten ins Ausland nicht erlaubt — bislang. Einige Christdemokraten wollen das ändern. Dazu gehören die Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann und der Europaabgeordnete Jens Gieseke.
Connemann, die selbst halbe Niederländerin ist, erklärt: “Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt. Beim begleiteten Fahren bekommen die Jugendlichen aber “nur” eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nicht überall als gültige Fahrerlaubnis. Gerade in unserer Grenzregion führt das immer wieder zu Problemen. Das hat mit dem europäischen Gedanken nichts zu tun. Unsere Fahranfänger müssen über die Grenze zu unseren Nachbarn fahren können.”
Ein Grenzübertritt ist beim BF17 bislang nur nach Österreich erlaubt. Dagegen ist der Weg nach Frankreich, Belgien oder in die Niederlanden versperrt.
Connemann und Gieseke haben deshalb mit anderen Unionsabgeordneten aus Europa, Bund und Land eine Initiative für grenzübergreifendes Fahren gestartet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer MdB und die Verkehrsminister aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben Post von den Christdemokraten erhalten. Ihr Ziel: ein bilaterales Abkommen, insbesondere mit den Niederlanden. Dafür sollen sich die Minister auf der Verkehrsministerkonferenz im Oktober stark machen.
Der Europaabgeordnete Jens Gieseke ergänzt: ” Mobilität findet in unserer Region wie selbstverständlich über Grenzen statt, das ist gelebtes Europa. Fahranfänger sollten in dieser grenzüberschreitenden Mobilität nicht eingeschränkt sein. Ich werde deshalb auch bei meinen niederländischen Kollegen im Europäischen Parlament für Unterstützung werben, ein bilaterales Abkommen möglichst zeitnah zu schließen.”
Die beiden Christdemokraten sind optimistisch: “In den Niederlanden gibt es seit einigen Jahren ein ähnliches Projekt wie unser “BF17”. Das Bundesverkehrsministerium und das niederländischen Verkehrsministerium sind bereits im Gespräch wegen einer möglichen gegenseitigen Anerkennung. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.”
Die gemeinsame Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder findet am 9. und 10. Oktober 2019 in Frankfurt am Main statt.
Archivfoto: Ralf Müller Rosendahl @ LeserECHO.de
Anzeige:
Am besten Sie Testen!
Sie können nicht für jeden Anlass das passende Auto finden. Meinen Sie?
Dann wird es höchste Zeit, dass wir uns einmal kennenlernen.
Die HIRO-Autovermietung hat für Sie immer das passende Fahrzeug: Einen Opel, einen Ford oder einen Kia der nicht nur Ihr Problem löst, sondern der Ihnen darüber hinaus auch Fahrspaß bereitet.
Ganz gleich, welche Idee oder welchen Bedarf Sie haben – wir bieten Ihnen Limousinen, Kombis, Transporter oder Minibusse an. Und das an sechs Tagen die Woche in unseren fünf Autohäusern. Wir vermieten Autos für den privaten oder beruflichen Bedarf, schnell, unbürokratisch, auf Ihre Wünsche zugeschnitten. Und wir tun alles dafür, dass Sie niemals wieder woanders Autos mieten werden!
Sie genießen dabei ein ganzes Bündel von Vorteilen:
- Vom Fachmann gewartete und gepflegte Fahrzeuge.
- Die aktuellsten Modelle mit den modernsten Sicherheitsausstattungen.
- Auf Anfrage Freisprecheinrichtung und Navigation.
- Freundlicher, schneller und zuverlässiger Service.
- Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige