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Vortrag: Etikettenberaterin Meike Slaby-Sandte über zeitgemäße Umgangsformen
Heutzutage kommunizieren wir alle immer mehr auf digitalem Weg. Gerade weil die persönlichen Gespräche weniger werden, steigt ihre Bedeutung. Der erste Eindruck wird immer wichtiger. Auf einen
guten und eindrucksvollen Umgang mit den Mitmenschen wird im privaten wie im beruflichen Bereich größter Wert gelegt.
Daher richtet sich die „Aktionsgruppe Leer der Welthungerhilfe“ mit einem hochwertigen Vortrag an alle, die durch souveräne und sichere Umgangsformen überzeugen möchten, die gewinnend auftreten möchten, die zeitgemäße Umgangsformen erfahren möchten und die sich für die Kunst des Small-Talks interessieren. Für den Vortrag konnte die Welthungerhilfe die bekannte Etikettenberaterin Meike Slaby-Sandte aus Lippstadt gewinnen.
Am Donnerstag, 7. November, ab 18:30 Uhr im Foyer des Neubaus der Orgadata AG (Nessestraße 18, 26789 Leer)
Die Veranstaltung ist kostenlos. Statt eines Eintrittsgeldes wird um eine Spende für die Welthungerhilfe gebeten. Als Orientierungswert gelten fünf Euro für Schüler, Auszubildende und Studenten sowie zehn Euro für Erwachsene.
Da die Anzahl der Plätze im Saal begrenzt ist, bittet die Welthungerhilfe um Anmeldungen bis zum 3. November bei der Vorsitzenden Brigitte Oldenburg per Telefon 0491/72198 oder per Mail
brigitteoldenburg@gmx.net
Der professionelle Rat der Referentin, Frau Slaby-Sandte, wird von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Kultur ebenso geschätzt wie von Geschäftsleuten und Menschen im Privatleben.
Die Etikettenberaterin ist aus Funk und Fernsehen bekannt, unter anderem von ihren Auftritten in Talkshows. In vielen renommierten Banken, Unternehmen, Hochschulen und Universitäten hat sie vorzügliche Referenzen erworben. Dazu zählen unter anderem der Axel-Springer-Verlag, die Bayer AG, Jaguar, und die „Helmut Schmidt Universität“ der Bundeswehr. Die Referentin tritt in Leer zu Gunsten der Welthungerhilfe kostenlos auf.
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“We like to move it!”
Das schlaue Transporterangebot in der Mietwagenflotte — Der Movano 3,5t Koffer mit Hubladebühne, fahrbar mit Führerscheinklasse B
Beim Umzug stellen sich viele Herausforderungen — zumindest über die Wahl des richtigen Transporters müssen Sie sich jetzt keine Gedanken mehr machen. Unter dem Motto: “We like to move it” wird ab sofort das Mietwagenangebot im HIRO Automarkt um eine interessante Transportvariante ergänzt — den Movano Umzugswagen!
Der Movano Umzugswagen verbindet einfaches Fahrverhalten mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Eine elektrische Hebebühne erleichtert dabei das Be- und Entladen. Die umfangreiche Komfort- und Sicherheitsausstattung des Movanos (u.a. Klimaanlage, Navi, Rückfahrkamera und Komfortsitze) bietet eine einfache und sichere Bedienung, auch für Laien. Gefahren werden kann er mit der klassischen Führerscheinklasse B.
Ein besonderer Service für unsere Kunden:
Auch umfangreiche Transportartikel wie Umzugskartons, Sackkarren, Umzugsdecken, Möbelroller und Spanngurte werden gegen Aufpreis für Sie bereitgehalten.
Das HIRO Autohaus steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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