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Die „Löwen“ sind nicht zu bezwingen!

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Ralf Düm­mel, Foto: TVNOW / Bernd-Micha­el Maurer

Köln, 06.11.19: Auch mit der vor­letz­ten Fol­ge der aktu­el­len Staf­fel konn­te „Die Höh­le der Löwen“ erneut die Zuschau­er begeis­tern: 13,6 Pro­zent der 14- bis 59-Jäh­ri­gen lie­ßen sich am Diens­tag (05.11.) um 20:15 Uhr die belieb­tes­te Grün­der­show im deut­schen Fern­se­hen nicht ent­ge­hen und sicher­ten dem Köl­ner Sen­der damit wie­der mal die Markt­füh­rer­schaft. Von den Zuschau­ern im Alter von 14 bis 49 Jah­ren schal­te­ten sogar 16,9 Pro­zent ein – auch hier war VOX Markt­füh­rer. Ins­ge­samt waren 2,64 Mio. Zuschau­er ab 3 Jah­ren dabei, in der Spit­ze sogar bis zu 3,02 Mio. Und von den 30- bis 49-jäh­ri­gen Frau­en ver­folg­ten her­vor­ra­gen­de 18,1 Pro­zent die span­nen­den Pit­ches vor den uner­sätt­li­chen „Löwen“.

Direkt im Anschluss erreich­te „Good­bye Deutsch­land! Viva Mal­lor­ca!“ neue Best­wer­te auf einen Diens­tag: 9,6 Pro­zent der 14–59-Jährigen bzw. 12,6 Pro­zent der 14–49-Jährigen und ins­ge­samt 1,10 Mio. Zuschau­er ab 3 Jah­ren schal­te­ten ges­tern ein.

Ins­ge­samt erreich­te VOX einen sehr guten Tages­markt­an­teil von 8,5 Pro­zent bei den 14- bis 59-jäh­ri­gen Zuschau­ern bzw. 10,3 Pro­zent bei den 14–49-Jährigen und war damit Tages­sie­ger in bei­den Zielgruppen.

Wer die gest­ri­ge Fol­ge „Die Höh­le der Löwen“ ver­passt hat, kann sie noch 30 Tage nach Aus­strah­lung kos­ten­los bei TVNOW.de abru­fen. Am Frei­tag (08.11.) um 20:15 Uhr zeigt n‑tv außer­dem eine Wie­der­ho­lung der Sen­dung. In der letz­ten Fol­ge, die VOX am nächs­ten Diens­tag (12.11.) um 20:15 Uhr zeigt, wagen sich unter ande­rem die Grün­der von „HomeS­ha­dows“ und „fair­ment“ in „Die Höh­le der Löwen“.

Quel­le: AGF/GfK/DAP video SCOPE/MG RTL D For­schung und Märkte/vorläufig gewichtet/Stand: 06.11.2019


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#Blog­ger #Medi­en­un­ter­neh­mer #Ver­le­ger #Anzei­gen­be­ra­ter  ( m/w ) gesucht

Blogger , Medienunternehmer , Verleger  , Anzeigenberater ( w/m ) gesucht

Blog­ger , Medi­en­un­ter­neh­mer , Ver­le­ger , Anzei­gen­be­ra­ter ( w/m ) gesucht

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

In einem Fran­chise­pro­jekt arbei­ten unse­re Ver­le­ger / Fran­chise­neh­mer  eng zusam­men. Kos­ten­ein­spa­run­gen, Opti­mie­run­gen bei Arbeits­ab­läu­fen und die Stär­kung der redak­tio­nel­len Bericht­erstat­tung sind nur eini­ge Vor­tei­le die­ser star­ken Gemein­schaft. Unse­re Fran­chise­part­ner zah­len kei­ne Ein­stiegs- oder lau­fen­den Wer­be­ge­büh­ren. Büro­räu­me oder Laden­ge­schäf­te sind nicht not­wen­dig. Damit ent­fal­len Laden­öff­nungs­zei­ten und Per­so­nal­kos­ten. Unse­re Fran­chise­part­ner müs­sen kei­ne Umsatz­vor­ga­ben erfül­len oder Umsatz­zah­len vorlegen.

Das Lese­r­ECHO sowie die Stadt- und Gemein­de­por­ta­le vom Lese­r­ECHO sind für unse­re Leser­schaft kos­ten­los und wer­den zu 100% über regio­na­le und über­re­gio­na­le Wer­be­ein­nah­men finan­ziert.  Ver­schie­de­ne Social-Media-Platt­for­men, wie zum Bei­spiel Face­book, such­ma­schi­nen­op­ti­mier­te Bei­trä­ge in unse­ren Fach- und Stadt­por­ta­len run­den das Kon­zept: „Medi­en für Jung und Alt“ ab. Das Lese­r­ECHO hat einen ein­heit­li­chen Satz­spie­gel, somit genie­ßen unse­re Ver­le­ger enor­me Nut­zen bei den Satz- und Druck­kos­ten. Der Zei­tungs­ver­trieb konn­te eben­falls stark opti­miert werden.

Genie­ßen Sie in unse­rem Fran­chise­sys­tem die Vor­tei­le eines Groß­un­ter­neh­mens, und die Kos­ten­struk­tur eines Klein­un­ter­neh­mens. Je mehr Fran­chise­neh­mer sich unse­rem Ver­bund anschlie­ßen, des­to grö­ßer wer­den die Vor­tei­le für jeden Ver­le­ger die­ser Gemeinschaft!

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Fran­chise­neh­mer pro­fi­tie­ren von der monat­li­chen Werbeumlage

Der Lese­r­ECHO Ver­lag betreibt bun­des­weit über 200 Stadt- und Gemein­de­por­ta­le, wel­che wie­der­um mit zahl­rei­chen sozia­len Medi­en ver­netzt sind. Auf die­sen Platt­for­men schal­tet der Lese­r­ECHO Ver­lag für über­re­gio­na­le Anzei­ge­kun­den Wer­be­an­zei­gen. Somit erhal­ten FN für ihre regio­na­len Stadt­por­ta­le eine monat­li­che fixe Wer­be­pau­scha­le. Die Anzei­gen wer­den über Schnitt­stel­len vom FG ver­öf­fent­licht und mit dem Auf­trag­ge­ber abgerechnet.

Somit bie­tet die Ver­lags­ge­mein­schaft vom Lese­r­ECHO nicht nur Vor­tei­le beim Ein­kauf von Druckerzeug­nis­sen, son­dern erwirt­schaf­tet für jeden ein­zel­nen Ver­le­ger ( FN ) Werbeeinnahmen.

FN die in der über­re­gio­na­len Anzei­gen­ak­qui­se tätig sein möch­ten, kön­nen das bun­des­wei­te Online-Netz­werk vom Lese­r­ECHO nut­zen. Spe­zi­el­le Schu­lun­gen und Ein­ar­bei­tung wer­den vom FG gestellt.

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Der Fran­chise-Ver­trag

Der Fran­chise-Ver­trag wur­de zusam­men mit unse­ren Fran­chise­neh­mern erar­bei­tet. Hier eini­ge Auszüge:

Fran­chise­neh­mer vom Lese­rECH haben fol­gen­de Vorteile:

  • erhal­ten Gebietsschutz
  • zah­len eine gerin­ge Ein­stiegs­ge­bühr – je nach Gebiet /Einwohner
  • FG-För­der­mit­tel ( müs­sen nicht zurück­ge­zahlt werden )
  • zah­len kei­ne Werbeumlage
  • erhal­ten eine monat­li­che Werbeumlage
  • haben kei­ne Absatzverpflichtungen
  • wer­den kos­ten­los geschult und eingearbeitet

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Back­of­fice und Schulungen

Bei der Grün­dungs­vor­be­rei­tung wer­den Sie je nach Kennt­nis­stand indi­vi­du­ell geför­dert und gefor­dert. Sie kön­nen über ein Prak­ti­kum bei einem unse­rer Ver­le­ger Erfah­run­gen sam­meln, oder direkt durch­star­ten. Fra­gen und Anlie­gen kön­nen jeder­zeit mit dem Fran­chise­ge­ber bespro­chen wer­den. Monat­lich fin­den Ver­le­ger-Tref­fen statt. Dabei steht der  Erfah­rungs­aus­tausch und die Pla­nung von Mar­ke­ting­kon­zep­ten im Vordergrund.

Lehr­gän­ge & Ser­vice für Franchisenehmer

  • Grün­dungs­vor­be­rei­tung – Stand­ort- und Mitbewerberanalyse
  • Satz- und Druckvorbereitung
  • Word­Press – Ver­wal­tung der Stadt- und Gemeindeportale
  • Recht­li­che Grund­la­gen / Abmahnungen
  • Ver­kaufs- und Marketingschulungen
  • Face­book-Schu­lun­gen
  • Mar­ke­ting­kon­zep­te für Ihre Kunden
  • Ver­kaufs­schu­lun­gen Vita-Card.de

Soll­ten Sie Anzei­gen- oder Medi­en­be­ra­ter in Ihrem Team haben, kön­nen die­se eben­falls kos­ten­los an die­sen Schu­lun­gen teilnehmen.

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Der idea­le Franchisenehmer

Ob Ver­le­ger, Ver­lags­kauf­mann oder Quer­ein­stei­ger, wenn

  • Sie ger­ne in einem Team arbei­tenkauf­män­nisch erfah­ren, ver­käu­fe­risch stark und regio­nal gut ver­netzt sind …
  • Sie kun­den­ori­en­tiert sind und Spaß am Umgang mit Men­schen haben …
  • Sie sich für Poli­tik, beson­ders für kom­mu­na­le Ereig­nis­se wie Stadt­ent­wick­lung interessieren …

… dann soll­ten Sie sich für unse­re Ver­lags­ge­mein­schaft ent­schei­den. In Demo­kra­tien erfül­len Medi­en wich­ti­ge Auf­ga­ben: Sie sol­len Bür­ge­rin­nen und Bür­ger infor­mie­ren, durch kri­ti­sche Bericht­erstat­tung und Dis­kus­si­on zur Mei­nungs­bil­dung bei­tra­gen und damit das Volk in die poli­ti­schen Pro­zes­se invol­vie­ren. Oft­mals wer­den Medi­en auch als „vier­te Gewalt“ bezeich­net. Wenn Sie sich die­ser Ver­ant­wor­tung stel­len möch­ten, soll­ten wir uns ken­nen­ler­nen und gemein­sam über­ra­schend mehr Mög­lich­kei­ten schaf­fen! Wir freu­en uns auf Sie!

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Star­ter­pa­ket – sofort loslegen

Damit unse­re Fran­chise­neh­mer sofort los­le­gen kön­nen, gibt es das kos­ten­lo­se Star­ter­pa­ket vom Fran­chise­ge­ber:

  • Visi­ten­kar­ten
  • Online­por­tal ( Stadt- oder Landkreis-Portal )
  • Lese­r­ECHO – Presseausweis
  • 1000 Vita­Cards ( VK-Preis 29.000 Euro )
  • Fly­er
  • Schu­lun­gen / Lehrgänge
  • Mus­ter­ex­em­pla­re von Druckerzeug­nis­sen ( Zei­tun­gen, Pla­ka­te, Jahreskalender)
  • Fran­chise­neh­mer, die inner­halb von drei Mona­ten ( nach Ver­trags­un­ter­schrift ),  ihre ers­te Zei­tung her­aus­ge­ben, erhal­ten 50% der Druck­kos­ten für den ers­ten und zwei­ten Druck ( max. 10.000 Zei­tun­gen / 32 Sei­ten ) vom Fran­chise­ge­ber erstat­tet. Die­ser Zuschuss hat einen Wert von ca. 1200,00 Euro!

Wir haben Ihr Inter­es­se geweckt? Dann schrei­ben Sie uns an – ger­ne beant­wor­ten wir IHRE Fra­gen: info@leserECHO.de

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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