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Bundesregierung plant Millionen-Subventionen für Zeitungen
Nachdem Zeitungsverlage immer lauter Alarm geschlagen haben, dass sich das Austragen gedruckter Exemplare vor allem auf dem Land kaum noch finanzieren lässt, steht offenbar politische Hilfe kurz bevor. Abgeordnete unterschiedlicher Fraktionen rechnen damit, dass die Bundesregierung noch in den laufenden Beratungen über den Haushalt für das kommende Jahr vorschlagen wird, ein Millionen-Budget für die Förderung der Zeitungszustellung freizugeben. „Es dürfte zwar schwer werden, kurzfristig schon im nächsten Jahr alle Wünsche zu erfüllen, aber wir sollten 2020 unbedingt schon einen ersten Impuls setzen“, sagte etwa der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Rabanus, auf Anfrage des Medienmagazins „ZAPP“ des NDR. „Wenn es gut läuft, könnte das ein dreistelliger Millionenbetrag sein.“
Verleger aus dem gesamten Bundesgebiet haben die Abgeordneten ihrer Region angeschrieben und um eine positive Haltung für die „aktuell im Bundestag anstehenden Beratungen über eine Infrastruktur-Förderung von Zeitungsverlagen“ gebeten — obwohl das Thema den Bundestag offiziell noch gar nicht erreicht hat.
Union und SPD hatten die „Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte“ bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Allerdings war angedacht, die Verlage bei den Beiträgen zur Rentenversicherung für die Zusteller zu entlasten. Der Plan, die Rentenpunkte zu senken, ist nach „ZAPP“-Informationen jedoch an rechtlichen Überlegungen der Bundesregierung gescheitert.
Das Arbeitsministerium betont auf Anfrage, Ziel der aktuellen Überlegungen sei, „dass Regionen nicht von der Pressezustellung abgehängt werden“. Wie eine genaue Förderung aussehen kann, sei aber noch offen, da die Gespräche hierzu „noch nicht abgeschlossen“ seien. Allerdings sind die Pläne weiter fortgeschritten, als es diese diplomatische Antwort zu erkennen gibt: Gezahlt werden soll nach Auflage. Im Gespräch ist ein gestaffeltes Modell, das Zustellregionen in Städten, in ländlichen Regionen und in Mischgebieten unterscheidet. Für die Zustellung auf dem Land soll es das meiste Geld geben.
„Eine solche Förderung ist hoch notwendig“, sagt SPD-Politiker Rabanus. „Es geht darum, die Medienvielfalt in unserem Land zu sichern — auch im wahrsten Sinne des Wortes: Vor allem in ländlichen Regionen ist die Tageszeitung bedroht, ich meine sogar, der bedrohteste Medientyp überhaupt.“
Bedenken kommen unterdessen von der Opposition im Bundestag. Die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Margit Stumpp, erklärt gegenüber „ZAPP“, auch ihre Fraktion beobachte den Rückgang der Medienvielfalt und der Auflagenzahlen von Zeitungen mit Sorge und teile die Auffassung, dass „Politik und Medienbranche gemeinsam“ tragfähige Lösungen für die Zukunft finden müssten. Allerdings: „Eine Subventionierung der Verlage mit der Gießkanne über eine staatliche Unterstützung bei den Zustellungskosten ist für uns aber ein zweifelhafter Weg.“
Mehr zu „ZAPP“ im NDR Fernsehen unter www.NDR.de/zapp
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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