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Kleine Hände, große Zukunft Handwerkskammer ruft zum Kita-Wettbewerb auf.
Ostfriesland. Wie findet ein KFZ-Mechatroniker heraus, warum ein defektes Auto nicht mehr fährt? Was bringt eine Geige zum Klingen? Und wie stellt man eigentlich einen Schuh her? Wenn Kinder die Welt entdecken und verstehen wollen, haben sie viele Fragen. Die spannendsten Antworten geben immer die Praktiker: einem „echten“ Handwerker oder einer „echten“ Handwerkerin bei ihrer Arbeit zuzuschauen, ist für Kinder ein einprägsames Erlebnis – zumal, wenn sie anschließend selber aktiv und kreativ werden können.
Genau das ermöglicht der Kita-Wettbewerb des Handwerks, der in seiner vergangenen Auflage mit 230 Kitas einen neuen Teilnehmer-Rekord markierte. Genau an diesem Erfolg wollen die Initiatoren jetzt anknüpfen. Die Idee ist so einfach wie überzeugend: Unter dem Motto „Kleine Hände, große Zukunft“ besuchen Kita-Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren mit ihren Erziehern Handwerksbetriebe in ihrer Region und lernen dabei die faszinierende Vielfalt des Handwerks kennen. Anschließend stellen die Kinder gemeinsam ein Riesenposter her, auf dem sie ihre Erlebnisse und Eindrücke kreativ ausgestalten – mit allen Materialien, die sie bei „ihrem“ Handwerker kennengelernt haben.
Bis zum 7. Februar können die Kita-Gruppen ihr Poster zusammen mit einer kurzen Beschreibung einreichen. Eine Expertenjury mit Vertretern aus Handwerk und Frühpädagogik beurteilt die Arbeiten der Kinder. Die Landessieger werden im Frühjahr 2020 bekannt gegeben: Ihnen winkt ein Preisgeld von je 500 Euro, z.B. für ein Kita-Fest oder einen Projekttag zum Thema Handwerk.
Albert Lienemann, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland, appelliert an die Handwerker, aktiv auf die Kitas in ihrer Region zuzugehen, sie zu sich einzuladen und den Kindern zu zeigen, wie ihr Handwerk funktioniert und was an ihrem Beruf so spannend und einzigartig ist. „Es ist eine hervorragende Gelegenheit, den Betrieb und den Beruf zu präsentieren und schon den Kleinsten ein positives Handwerksbild zu vermitteln“, betont er.
Der bundesweite Wettbewerb ist eine Initiative der Aktion Modernes Handwerk und wird von der Handwerkskammer für Ostfriesland regional flankiert. Teilnahmeunterlagen können online unter www.amh-online.de/wettbewerbspaket kostenlos angefordert werden oder bei der Handwerkskammer per E‑Mail info@hwk-aurich.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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