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LK Leer:Zwei Krankheitsfälle möglicherweise durch nicht abgekochte Rohmilch
Möglicherweise durch den Verzehr von Rohmilch auf einem Bauernhof im Landkreis Leer sind zwei Kinder erkrankt. Ermittlungen lassen vermuten, dass die Erkrankungen eines Jungen an einer EHEC- und EPEC-Infektion sowie eines weiteren Kindes an einer Campylobacter-Infektion in Zusammenhang mit einem gemeinsamen Urlaubsaufenthalt der Familien auf dem Bauernhof stehen könnten. Die Behörden haben dem Betrieb die Abgabe von Rohmilch an den Endverbraucher untersagt und lassen entsprechende Milchproben analysieren. Von einer Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher ist derzeit nicht auszugehen.
Der Landkreis Leer und das Verbraucherschutzministerium des Landes Niedersachsen weisen aus Anlass der Erkrankungen gemeinsam noch einmal darauf hin, dass in Rohmilch Krankheitserreger vorkommen können und sie daher vor dem Verzehr immer abgekocht werden sollte. Nur so können möglicherweise vorhandene Erreger abgetötet werden. Landwirtschaftliche Betriebe, die eigene Rohmilch ab Hof abgeben, müssen dies bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) vorher anzeigen und einen Abkochhinweis an ihren Milchtankstellen oder Abgabestellen gut sicht- und lesbar anbringen, Wortlaut: “Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen.” Die Rohmilch darf dabei nicht älter sein als zwei Tage.
Der aktuelle Fall war dem Landkreis Leer am 14. November gemeldet worden. Noch am selben Tag wurde dem landwirtschaftlichen Betrieb die Abgabe von Rohmilch an Endverbraucher untersagt. Außer an Urlaubsgäste war nach Aussage des Landwirts in der letzten Zeit keine Rohmilch an Endverbraucher abgegeben worden, auch nicht an Nachbarn.
Hintergrund: Bei den bei einem Kind gefundenen Keimen EHEC (Enterohämorrhagische Escherichia coli) und EPEC (Enteropathogene Escherichia coli) handelt es sich jeweils um eine seltene, krank machende Form des Darmbakteriums Escherichia coli. In aller Regel verlaufen Infektionen symptomarm mit Durchfall, Bauchschmerzen und Übelkeit. In seltenen Fällen, insbesondere bei immungeschwächten Personen und Kleinkindern, kann die Erkrankung mit EHEC allerdings einen schweren bis hin zu einem lebensbedrohlichen Verlauf nehmen. EHEC- und EPEC-Bakterien kommen natürlicherweise in den Därmen von Nutztieren wie Rindern, Schafen und Ziegen vor. Das Bakterium kann somit beim Verzehr von Rohmilch und Rohmilchkäse oder durch den Kontakt mit infizierten Tieren bei unzureichender Handhygiene übertragen werden, aber auch die Infektion über rohes Fleisch oder Rohkost sind möglich.
Auch beim dem Erreger Campylobacter handelt es sich um klassische Zoonosenerreger, also um eine wechselseitig von Tier zu Mensch übertragbare Krankheit. Derzeit ist Campylobacter die häufigste Ursache für mit Lebensmitteln in Verbindung gebrachten Durchfallerkrankungen. Treten Krankheitszeichen auf, äußern sich diese meiste als akute Durchfallerkrankung, die mit Bauchschmerzen, Müdigkeit und Fieber einhergehen kann.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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