Wirtschaft

Thie­le: Wind­ener­gie Kern­tech­no­lo­gie der Energiewende

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Thie­le: Wind­ener­gie Kern­tech­no­lo­gie der Ener­gie­wen­de – Kli­ma­schutz vor Artenschutz 

Han­no­ver. Vor dem Hin­ter­grund des Stel­len­ab­baus beim Auricher Wind­ener­gie­an­la­gen-Her­stel­ler Ener­con hat sich der stell­ver­tre­ten­de CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de Ulf Thie­le für einen erheb­li­chen Aus­bau der Wind­ener­gie in Nie­der­sach­sen aus­ge­spro­chen. Hier­für müs­se „aber end­lich eine der größ­ten Brem­sen gelöst wer­den: Die lang­wie­ri­gen Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren in Deutschland.“

Zugleich ging er in sei­ner Erwi­de­rung auf die Regie­rungs­er­klä­rung von Minis­ter­prä­si­dent Ste­phan Weil mit dem Manage­ment des größ­ten ost­frie­si­schen Unter­neh­mens hart ins Gericht: „In Wahr­heit hängt der geplan­te Arbeits­platz­ab­bau nur zu einem Teil mit den schlech­ten Rah­men­be­din­gun­gen für die Wind­ener­gie zusam­men. Ein wesent­li­cher Teil der geplan­ten Ent­las­sun­gen ist eine knall­har­te Kos­ten­ent­schei­dung und dient der Kor­rek­tur eige­ner Feh­ler der ver­gan­ge­nen Jahre.“

Die Über­gangs­re­ge­lung der EEG-Novel­le habe bis zum Jahr 2017 zu einem Errich­tungs­boom geführt, der den für eine kon­ti­nu­ier­li­che Ent­wick­lung erfor­der­li­chen Bestand an geneh­mig­ten Pro­jek­ten emp­find­lich redu­ziert habe, so Thie­le: „Auf­grund der ein­ge­tre­te­nen Ver­un­si­che­rung und der hohen Vor­in­ves­ti­tio­nen bei sin­ken­der Ren­di­te­er­war­tung für die Pro­jekt­ent­wick­lun­gen wur­den gleich­zei­tig weni­ger neue Pla­nun­gen zur Geneh­mi­gungs­rei­fe vor­an­ge­trie­ben.“ Da zugleich der größ­te Anteil der Zuschlä­ge auf Bür­ger­en­er­gie­pro­jek­te ent­fal­len ist, deren Rea­li­sie­rung län­ger braucht, wür­de der für 2019 und 2020 vor­ge­se­he­ne Aus­bau­pf­ad unterschritten.

„Wenn wir das selbst­ge­steck­te Ziel errei­chen wol­len, bis zum Jahr 2030 den Strom­ver­brauch zu 65 Pro­zent aus erneu­er­ba­ren Ener­gien zu decken, ist dafür ein erheb­li­cher Aus­bau der Wind­kraft zwin­gend erfor­der­lich“, so Thie­le. Hier­für sei es ins­be­son­de­re not­wen­dig, die lang­wie­ri­gen Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zu über­ar­bei­ten. Als Bei­spiel nann­te er das Repowe­ring bereits bestehen­der Wind­kraft­an­la­gen. So kön­ne die Nut­zung die­ser Flä­chen teil­wei­se nicht ver­län­gert wer­den, weil Vögel, die vor 20 Jah­ren noch an ande­rer Stel­le genis­tet hat­ten, sich nun aus­ge­rech­net unter den Wind­kraft­an­la­gen ange­sie­delt haben – „mit der Kon­se­quenz, dass die­se Flä­chen dann nicht mehr zur Ver­fü­gung ste­hen.“ Hier sei, so Thie­le, Bun­des­um­welt­mi­nis­te­rin Schul­ze gefragt: „Sie muss eine Novel­le des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes mit Aus­nah­men für die Wind­ener­gie von Arten­schutz und Aus­gleichs­maß­nah­men vor­le­gen. Denn: Wenn wir das Kli­ma nicht schüt­zen, gibt es bald kei­ne Arten mehr, die das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz schüt­zen kann. Des­we­gen muss der Kli­ma­schutz Vor­rang vor dem Arten­schutz bekommen.“

Die von der Bun­des­re­gie­rung vor­ge­schla­ge­ne 1000-Meter-Abstands­re­ge­lung zur Wohn­be­bau­ung sol­le man sich aller­dings ohne Vor­be­hal­te anse­hen. „Das gesam­te Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren lei­det erheb­lich unter den Kon­flik­ten mit der Bevöl­ke­rung. Und sie wer­den deut­lich beschleu­nigt, wenn die Kon­flik­te zu Wohn­be­völ­ke­rung ent­schärft wer­den. Mehr Rück­sicht­nah­me auf die Bevöl­ke­rung und zugleich Begren­zung des Arten­schut­zes auf das not­wen­di­ge Maß – in die­ser Kom­bi­na­ti­on stün­den ganz sicher in kür­ze­rer Zeit mehr Flä­chen für die Wind­ener­gie zur Ver­fü­gung“, so der stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de abschließend.


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