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Deutscher Tierschutzbund kämpft weiter gegen Taubenhass
Vor dem Hintergrund immer neuer Berichte von gequälten und getöteten Stadttauben verstärkt der Deutsche Tierschutzbund seinen Einsatz für die Vögel und baut die Kampagne #RespektTaube weiter aus. Erklärtes Ziel ist es, die Bevölkerung über Vorurteile aufzuklären und mit dem negativen Image der Taube aufzuräumen. Ab sofort machen daher sogenannte Ground-Poster in 31 Städten Passanten vom Boden aus auf die Kampagne aufmerksam. Eine von der Künstlerin Eden Lumaja extra angefertigte Illustration ergänzt dabei die Motive der Kampagne.
„Immer wieder erreichten uns schockierende Meldungen von Tierhassern, die Stadttauben vergiften, anzünden, abschießen, mit Öl beschmieren oder anderweitig quälen und töten. Das macht fassungslos und traurig. Tauben verdienen einen respektvollen Umgang wie jedes andere Lebewesen auch“, sagt Nadine Waltschyk, Referentin Campaigning beim Deutschen Tierschutzbund. „Es war der Mensch, der die mittlerweile verwilderten Haustauben ursprünglich für seine Nutzung domestiziert und in die Städte geholt hat. Nun fühlen sich viele gestört oder fürchten unbegründet ein erhöhtes Gesundheitsrisiko – während diese liebenswerten, treuen Tiere auf uns angewiesen sind und ein erbärmliches Leben fristen müssen. Ein friedliches Nebeneinanderleben von Mensch und Taube ist aber möglich – das wollen wir klar und deutlich machen.“
Um den tierschutzwidrigen Vergrämungsmethoden vorzubeugen, wirbt der Deutsche Tierschutzbund in den Innenstädten verschiedener Großstädte mit Ground-Postern und Citycards verstärkt für Respekt vor Tauben. Die Bodenplakate sind an Bahnhöfen in 31 Städten zu finden, die Gratispostkarten mit sechs verschiedenen Taubenmotiven in Szene-Kneipen und Cafés in Berlin, Hamburg, München, Köln, Bonn und Mainz. Die Künstlerin Eden Lumaja, die mit dem Dachverband der deutschen Tierheime bereits für dessen Kampagne „Tierheime helfen. Helft Tierheimen!“ zusammenarbeitete, steuert eine Tauben-Illustration in ihrem eigenem Stil bei. Diese wird außerdem in Frankfurt und Dortmund präsentiert werden. Modell für die zwei Tauben auf Eden Lumajas Illustration waren zwei der wenigen Tiere, die 2018 das von einem mutmaßlichen Taubenhasser angerichtete Blutbad im Taubenhaus im Schalksmühler Tierheim Dornbusch überlebt hatten.
Tierschutzgerechte Bestandsregulierung wichtig
Damit Tauben und Menschen friedlich koexistieren können, sollten Gemeinden für eine tierschutzgerechte Bestandsregulierung sorgen. Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich für einen flächendeckenden Einsatz von Taubenhäusern ein, der den Tauben artgerechtes Futter und attraktive Nistmöglichkeiten bietet, sodass Eier leicht durch Attrappen ausgetauscht werden können. Die Zahl der Tauben kann so dauerhaft verringert werden. Tierfreunde können im Rahmen der Kampagne weiterhin ein kostenfreies Tauben-Infopaket mit Flyern, Postkarten, Aufkleber und Poster anfordern, um andere Menschen aufzuklären. Weitere Informationen dazu finden Interessierte auf www.tierschutzbund.de/taubenschutz.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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