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Leer/Ostfriesland: Weitere mögliche Gesundheitsgefahr durch Listerien
Wichtige Kundeninformation! Waren-Rückruf
Fleisch- und Wurstwaren – mögliche Gesundheitsgefahr durch Listerien
Als Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Fleischerei Eckhoff, Westerwieke 134 in 26802 Moormerland-Jheringsfehn, aufgrund einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch Listerien einzelne Chargen an Fleisch- und Wurstwaren zurück. Festgestellt wurde dies im Rahmen einer umfangreichen Eigenkontrolluntersuchung.
Von einem Verzehr der Produkte wird dringend abgeraten.
Betroffen sind folgende Produkte und Chargen:
Pümmel kurz, Chargen-Nr. 19413 und 19465
Fehntjer Mettwurst, Chargen-Nr. 19393 und 19463
Pümmel lang, Chargen-Nr. 19463
Zwiebelmett, Chargen-Nr. 19465
Braunschweiger fein, Chargen-Nr. 19462 und 19472
Braunschweiger grob, Chargen-Nr. 19472
Pfeffersäckchen, Chargen-Nr. 19462 und 19472
Schlickwürmer, Chargen-Nr. 19472
Schinkenwürfel, Chargen-Nr. 19432 und 19437 und 19445
Bauch luftgetrocknet, Chargen-Nr. 19105 und 19415
Dauerwurst geräuchert, Chargen-Nr. 19423 und 19455
Sommerwurst, Chargen-Nr. 19433
Kohlwurst luftgetrocknet, Chargen-Nr. 19451 und 19471
Lachsschinken, Chargen-Nr. 19345
Hacksteaks, Chargen-Nr. 19465
Zungenwurst geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19455
Sommerwurst geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19323
Schweinskopfsülze geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19415
Zwiebelsülze geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19465
Corned Beef geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19465
Leberpastete mit Speckmantel geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19451
Frühstücksbauch geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19462
Dauerwurst geräuchert geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19423
Pümmel geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19433 und 19463
Fehntjer Mett geschnitten (SB), Chargen-Nr.19455
Dauerwurst grob geschnitten (SB), Chargen-Nr.19433
Pfeffersalami geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19471
Lachsschinken geschnitten (SB), Chargen-Nr. 19345
Nachfolgende Waren, die am 20. November 2019 im Laden, Westerwieke 134 in 26802 Moormerland, verkauft wurden:
A) sämtliche geschnittene Aufschnittware
B) Hackfleisch vom Schwein
Verkauft wurden die Waren in der Fleischerei Eckhoff, Westerwieke 134 in 26802 Moormerland, sowie in diversen Verbrauchermärkten und anderen Verkaufsstellen.
Das Unternehmen informiert hiermit Einzelhändler und andere Kunden. Endverbraucher, die die Produkte gekauft haben, sollten diese auf keinen Fall verzehren, sondern entsorgen.
Kunden können die Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises bei der Fleischerei zurückgeben oder am jeweiligen Erwerbsort.
Wir bitten um Entschuldigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Fleischerei Eckhoff
Westerwieke 134
26802 Moormerland
Telefon 04954/4178
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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