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Der Arbeitsmarkt im November 2019
„Die aktuelle konjunkturelle Schwäche ist am Arbeitsmarkt nach wie vor spürbar. Alles in allem zeigt er sich aber weiterhin robust.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im November:
‑24.000 auf 2.180.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
‑6.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
unverändert bei auf 4,8 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von Oktober auf November um 24.000 auf 2.180.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den November ein Minus von 16.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 6.000 verringert. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Oktober bei 4,8 Prozent. Im Vergleich zum November des vorigen Jahres hat sie sich ebenfalls nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Oktober auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 7.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im November 2019 bei 3.138.000 Personen. Das waren ebenso viele wie vor einem Jahr.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestie-gen, allerdings nicht mehr so stark wie im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlands-konzept) im Oktober saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 30.000 erhöht. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 320.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 540.000 gestie-gen. Insgesamt waren im September nach hochgerechneten Angaben der BA 33,96 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von August auf September ein Anstieg um 70.000.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern bewegt sich auf hohem Niveau, gibt aber weiter nach. Im November waren 736.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 71.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 11.000 verringert. Der Stellenindex der BA (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – sank im November 2019 um 3 Punkte auf 229 Punkte. Er liegt damit 25 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
730.000 Personen erhielten im November 2019 Arbeitslosengeld, 64.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 3.770.000. Gegenüber November 2018 war dies ein Rückgang von 229.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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