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Helmut Stomberg geehrt | Alexander Beitelmann neuer stellv. Ortsbrandmeister
Die Schwerpunktfeuerwehr Leer hatte am Dienstagabend zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Grund dafür war, dass die Amtszeit von Uwe Kujawa als stellvertretender Ortsbrandmeister im Februar 2020 ausläuft.
Zunächst wurde der Rahmen der Versammlung aber für eine Ehrung genutzt. Seit September 1994, also seit nunmehr 25 Jahren, ist Helmut Stomberg Mitglied der Feuerwehr. Angefangen hatte damals alles mit einem Großbrand im Leeraner Hafen. Remon Hafermann von der Kreisführung, berichtete in seiner Laudatio auch von Stombergs weiteren Stationen in seiner Feuerwehrkarriere. So war der geehrte viele Jahre Mitglied im Bautrupp der Jugendfeuerwehren und dabei auf den Zeltlagern der Nachwuchskräfte für die nötige Infrastruktur zuständig. Im Jahr 2003 wurde er dafür sogar mit dem Ehrenzeichen der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr geehrt. Helmut Stomberg ist auch schon seit vielen Jahren im Logistikzug der Kreisfeuerwehr tätig.
Neben den Führungskräften der Feuerwehr nutze auch die Leeraner Bürgermeisterin Beatrix Kuhl die Möglichkeit sich persönlich und im Namen aller Bürger der Stadt Leer für die bisherige Ehrenamtliche Zeit in der Feuerwehr Leer zu bedanken.
Im Februar 2020 endet die 6‑jährige Amtszeit von Uwe Kujawa als stellvertretender Ortsbrandmeister der Feuerwehr Leer. Da Kuwaja nicht für eine weitere Amtszeit zu Verfügung stand und eine ordentliche Einarbeitung seines Nachfolgers gewährleistet werden sollte musste in dieser Versammlung neu gewählt werden.
Aus Reihen der Mannschaft gab es zunächst zwei Vorschläge. Da nach dem ersten Wahlgang kein neuer stellv. Ortsbrandmeister feststand, stellte sich dann auch Alexander Beitelmann zur Wahl. Bei zwei Enthaltungen wurde Beitelmann dann mit 23 Stimmen der möglichen 43 Stimmen zum neuen stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt. Da es sich bei der Position um eine Stelle als Ehrenbeamter handelt muss Final noch der Rat der Stadt Leer die Entscheidung der Feuerwehr bestätigen. Dies gilt jedoch als reine Formsache.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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