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Silvester mit Haustieren – Wie Hund, Katze und Co. stressfrei ins neue Jahr kommen
Foto: Vor der Silvesternacht trägt zum Beispiel ein langer Spaziergang im Wald zur Ausgeglichenheit der Hunde bei. Im Wald sind Böller und Co. streng verboten, dennoch sollten Hunde vorsichtshalber angeleint werden.
Das traditionelle Vertreiben von bösen Geistern mit Raketen und Böllern zum Jahreswechsel ist für viele Haustiere mit Stress verbunden. Wegen ihres sensiblen Gehörs leiden Tiere, vor allem Hunde und Katzen, besonders unter dem Feuerwerk. Tierhalter sollten deswegen schon einige Tage vor Silvester Vorkehrungen treffen, um den Jahreswechsel für ihren tierischen Liebling möglichst angenehm zu gestalten.
Am Silvesterabend selbst sollte die Wohnung ein ruhiger Rückzugsort sein. Fenster, Türen und nach Möglichkeit auch die Rollos sollten geschlossen sein, damit der Lärm und die Lichtblitze möglichst gedämpft werden. Ein ruhiger Rückzugsort für Katzen und Hunde gibt den Tieren ein Gefühl von Sicherheit. Dieses Gefühl wird noch verstärkt, wenn die vertrauten Bezugspersonen den Jahreswechsel mit ihren Vierbeinern verbringen und mit diesen bewusst ruhig und entspannt umgehen. Halter von Kleintieren und Vögeln sollten Gehege und Volieren in einem möglichst ruhigen Raum und mit einiger Entfernung zum Fenster unterbringen und sie mit einem Tuch zu den Seiten hin abdecken. Außengehege sollten abgeschirmt und gegen einfallende Feuerwerkskörper gesichert sein.
Kennzeichnung und Registrierung geben Sicherheit
Durch den ungewohnten Lärm kommt es immer wieder vor, dass Katzen und Hunde in Panik weglaufen und nicht zurück finden. Daher sollten Tierhalter unbedingt darauf achten, dass ihr Tier gekennzeichnet und bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registriert ist. Nur so können Vierbeiner und Halter im Fall der Fälle schnell wieder zusammengeführt werden. Hundebesitzer sollten ihre Tiere an den Tagen rund um Silvester beim Gassigehen sicherheitshalber angeleint lassen. Katzen mit Freigang verbringen Silvester am besten im Haus.
Rücksicht auf Wild- und Bauernhoftiere nehmen
Auch Menschen, die selbst keinen Vierbeiner beherbergen, sollten Rücksicht auf die Tiere in ihrer Umgebung nehmen. Böllern in der Nähe von Waldrändern, auf Waldlichtungen, in Parkanlagen oder Höfen mit Tierhaltung sollte deswegen tabu sein: Denn scheue Wildtiere in Wald und Flur reagieren besonders sensibel auf laute Geräusche. Auch bei Pferden und Rindern auf der Weide besteht die Gefahr, dass sie in Panik geraten und ausbrechen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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