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StVO-Novel­le 2020 — Ände­run­gen und neue Verkehrsschilder

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Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag

Bun­des­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er hat die Novel­le der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung (StVO) und ande­rer Rege­lun­gen vorgelegt.

Die Novel­le ent­hält u. a. fol­gen­de Ände­run­gen und neue Buß­gel­der, die schnellst­mög­lich in Kraft tre­ten sollen:

Buß­gel­der für mehr Ver­kehrs­si­cher­heit: Halt­ver­bot auf Schutz­strei­fen, uner­laub­te Nut­zung einer Ret­tungs­gas­se und wei­te­re Maßnahmen

Mit der StVO-Novel­le sol­len auch neue bzw. erhöh­te Geld­bu­ßen einhergehen.

Erhö­hung der Geld­bu­ßen für das Par­ken, auf Geh- und Rad­we­gen sowie das Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Reihe.

  • Das BMVI plant höhe­re, wirk­sa­me Geld­bu­ßen für das nun­mehr uner­laub­te Hal­ten auf Schutz­strei­fen und in zwei­ter Rei­he sowie für das ver­bots­wid­ri­ge Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen. Für die­se Ver­kehrs­ver­stö­ße wer­den künf­tig die Geld­bu­ßen von der­zeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht. Die Erhö­hung soll noch 2019 in den Buß­geld­ka­ta­log auf­ge­nom­men werden.
    Bei schwe­re­ren Ver­stö­ßen, zum Bei­spiel mit Behin­de­rung, Gefähr­dung oder Sach­be­schä­di­gung, ist dar­über hin­aus künf­tig der Ein­trag eines Punk­tes in das Fahr­eig­nungs­re­gis­ter vor­ge­se­hen: wenn durch das ver­bots­wid­ri­ge Hal­ten in zwei­ter Rei­he und auf Fahr­rad­schutz­strei­fen oder Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer behin­dert oder gefähr­det wer­den, eine Sach­be­schä­di­gung erfolgt ist oder das Fahr­zeug auf dem Geh- oder Rad­weg län­ger als eine Stun­de parkt. Die Ein­stu­fung des Ver­sto­ßes erfolgt durch die zustän­di­gen Behör­den vor Ort.

Ret­tungs­gas­se

  • Künf­tig kann das uner­laub­te Nut­zen einer Ret­tungs­gas­se genau­so ver­folgt und geahn­det wer­den wie das Nicht­bil­den einer Ret­tungs­gas­se. Es dro­hen Buß­gel­der zwi­schen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahr­ver­bot. Zudem droht in Zukunft für die­se Ver­stö­ße die Ein­tra­gung von zwei Punk­ten im Fahreignungsregister.
  • Neu ist auch das Fahr­ver­bot für einen ein­fa­chen Ver­stoß des Nicht­bil­dens einer Rettungsgasse.

Bus­son­der­fahr­strei­fen, Car­sha­ring und elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge: Maß­nah­men für sau­be­re Mobilität

Frei­ga­be von Bussonderfahrstreifen

  • Grund­sätz­lich gilt: Bus­son­der­fahr­strei­fen sind Omni­bus­sen des Lini­en­ver­kehrs vor­be­hal­ten. Die Nut­zung durch ande­re Fahr­zeu­ge wie z. B. Taxen oder Fahr­rä­der ist nur erlaubt, wenn dies jeweils durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen ange­zeigt wird. Die Ent­schei­dung dar­über liegt bei den zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den. Nun schafft das BMVI eine wei­te­re Frei­ga­be­mög­lich­keit für mehr­fach­be­setz­te Per­so­nen­kraft­wa­gen. Durch ein ent­spre­chen­des Zusatz­zei­chen kann der Bus­son­der­fahr­strei­fen für Pkw und Kraft­rä­der mit Bei­wa­gen, die mit min­des­tens 3 Per­so­nen besetzt sind, frei­ge­ge­ben wer­den. Ziel ist es, den moto­ri­sier­ten Indi­vi­du­al­ver­kehr wei­ter zu reduzieren.

Sinn­bild mehr­fach­be­setz­te Personenkraftwagen:

Sinnbild mehrfachbesetzte Personenkraftwagen

Quel­le: BMVI

Elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge kön­nen durch die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den bereits seit 2015 durch Zusatz­zei­chen auf Bus­son­der­fahr­strei­fen zuge­las­sen werden.

Car­sha­ring

  • Wir schaf­fen Vor­tei­le für Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, um die­se Form der Mobi­li­tät beson­ders zu för­dern. Die geplan­ten Ände­run­gen der StVO beru­hen auf dem Car­sha­ring-Gesetz, das die Vor­aus­set­zun­gen für die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den schafft, um Park­plät­ze zukünf­tig rechts­si­cher für das Car­sha­ring aus­zu­wei­sen. Ein­ge­führt wer­den u. a. ein neu­es Sinn­bild, das als Grund­la­ge für Zusatz­zei­chen Car­sha­ring-Fahr­zeu­gen bevor­rech­tig­tes Par­ken ermög­licht, und ein Aus­weis zur Kenn­zeich­nung der Car­sha­ring-Fahr­zeu­ge, den Car­sha­ring-Nut­zer hier­für gut sicht­bar hin­ter die Wind­schutz­schei­be legen.

Sinn­bild Carsharing:

Sinnbild Carsharing

Quel­le: BMVI

Sinn­bild Pla­ket­te des Aus­wei­ses zur Kenn­zeich­nung von Carsharing-Fahrzeugen:

Sinnbild Plakette des Ausweises zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen

Quel­le: BMVI

Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahrzeuge

  • Es wird klar­ge­stellt, dass die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den Park­flä­chen für elek­trisch betrie­be­ne Fahr­zeu­ge künf­tig mit­tels Sinn­bild und/oder Mar­kie­rung auf der Fahr­bahn her­vor­he­ben können.

Grün­pfeil, Fahr­rad­zo­nen, Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t und wei­te­re Maß­nah­men: Stär­kung des Radverkehrs

Min­dest­über­hol­ab­stand für Kfz

  • Es wird ein Min­dest­über­hol­ab­stand von 1,5 m inner­orts und von 2 m außer­orts für das Über­ho­len von zu Fuß Gehen­den, Rad­fah­ren­den und Elek­tro­kleinst­fahr­zeug­füh­ren­den durch Kraft­fahr­zeu­ge fest­ge­schrie­ben. Bis­her schreibt die StVO ledig­lich einen „aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand“ vor.

Schritt­ge­schwin­dig­keit für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t

  • Für rechts­ab­bie­gen­de Kraft­fahr­zeu­ge über 3,5 t soll aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit inner­orts Schritt­ge­schwin­dig­keit (7 bis 11 km/h) vor­ge­schrie­ben wer­den. Ver­stö­ße kön­nen künf­tig mit einem Buß­geld in Höhe von 70 Euro sank­tio­niert wer­den. Zudem wird ein Punkt im Fahr­eig­nungs­re­gis­ter eingetragen.

Grün­pfeil aus­schließ­lich für Radfahrer

  • Mit der StVO-Novel­le wird die bestehen­de Grün­pfeil­re­ge­lung auch auf Rad­fah­rer aus­ge­dehnt, die aus einem Rad­fahr­strei­fen oder bau­lich ange­leg­ten Rad­weg her­aus rechts abbie­gen wol­len. Außer­dem wird ein geson­der­ter Grün­pfeil, der allein für Rad­fah­rer gilt, eingeführt.

Ver­kehrs­zei­chen Grün­pfeil für Radfahrer:

Verkehrszeichen Grünpfeil für Radfahrer

Quel­le: BMVI

Gene­rel­les Halt­ver­bot auf Schutzstreifen

  • Schutz­strei­fen für den Rad­ver­kehr tren­nen den Rad- und den Auto­ver­kehr mit einer gestri­chel­ten wei­ßen Linie (Zei­chen 340 der StVO). Autos dür­fen dort zwar nicht par­ken, aber bis­lang noch bis zu drei Minu­ten hal­ten. Dies führt viel­fach dazu, dass die Rad­fah­ren­den Schutz­strei­fen nicht durch­gän­gig nut­zen kön­nen, weil ihnen hal­ten­de Autos den Weg ver­sper­ren. Des­halb wol­len wir dort ein gene­rel­les Halt­ver­bot einführen.

Ein­rich­tung von Fahrradzonen

  • Ana­log zu den Tem­po 30-Zonen sol­len in Zukunft auch Fahr­rad­zo­nen ange­ord­net wer­den kön­nen. Die Rege­lung soll sich an den Regeln für Fahr­rad­stra­ßen ori­en­tie­ren: Für den Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h. Der Rad­ver­kehr darf weder gefähr­det noch behin­dert wer­den. Auch Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge sol­len hier künf­tig fah­ren dürfen.

Ver­kehrs­zei­chen Beginn einer Fahrradzone:

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone

Quel­le: BMVI

Klar­stel­lung zum Neben­ein­an­der­fah­ren von Radfahrenden

  • Das Neben­ein­an­der­fah­ren von Rad­fah­ren­den ist aus­drück­lich erlaubt, wenn der Ver­kehr dadurch nicht behin­dert wird. Die bis­he­ri­ge For­mu­lie­rung in der StVO stellt das Hin­ter­ein­an­der­fah­ren in den Vor­der­grund und kann daher miss­ver­stan­den werden.

Aus­wei­tung des Park­ver­bots vor Kreu­zun­gen und Einmündungsbereichen

  • Das Par­ken vor Kreu­zun­gen und Ein­mün­dun­gen soll in einem Abstand von bis zu je 8 m von den Schnitt­punk­ten der Fahr­bahn­kan­ten oder bis zu je 5 m vom Beginn der Eck­aus­run­dung ver­bo­ten wer­den, wenn ein stra­ßen­be­glei­ten­der­bau­li­cher Rad­weg vor­han­den ist, der als benut­zungs­pflich­tig oder mit Rad­sinn­bild­ge­kenn­zeich­net ist. Hier­durch soll die Sicht zwi­schen Stra­ße und Rad­weg ver­bes­sert und dadurch die Sicher­heit von Rad­fah­ren­den erhöht werden.

Ver­ein­fa­chung für Lastenfahrräder

  • Um spe­zi­ell für Las­ten­fahr­rä­der Park­flä­chen und Lade­zo­nen vor­hal­ten zu kön­nen, füh­ren wir ein spe­zi­el­les Sinn­bild „Las­ten­fahr­rad“ ein, das die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den nut­zen können:

Sinn­bild Lastenfahrrad:

Sinnbild Lastenfahrrad

Quel­le: BMVI

Von der neu geschaf­fe­nen Rege­lung zum Abstel­len von Fahr­rä­dern außer­halb von Fahr­bah­nen und Sei­ten­strei­fen wer­den Las­ten­fahr­rä­der und Räder mit Anhän­ger ausgenommen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellwege

  • Das Ver­kehrs­zei­chen „Rad­schnell­weg“ soll in die StVO auf­ge­nom­men wer­den, um die Kenn­zeich­nung von Rad­schnell­we­gen auch unab­hän­gig von der Fahr­bahn­be­schaf­fen­heit wie z. B. auf san­di­gem Unter­grund mög­lich zu machen.

Ver­kehrs­zei­chen Radschnellweg:

Verkehrszeichen Radschnellweg

Quel­le: BMVI

Über­hol­ver­bot von Radfahrenden

  • Mit der Ein­füh­rung eines neu­en Ver­kehrs­zei­chens sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den in Zukunft ein Über­hol­ver­bot von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen (u. a. Fahr­rä­dern) für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge z. B. an Eng­stel­len anord­nen können.

Ver­kehrs­zei­chen Ver­bot des Über­ho­lens von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und Kraft­rä­der mit Beiwagen:

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Quel­le: BMVI

Erwei­te­rung der Erprobungsklausel

  • Die bestehen­de Klau­sel für zeit­lich und ört­lich begrenz­te Anord­nun­gen zur Erpro­bung ver­kehrs­re­geln­der oder sichern­der Maß­nah­men soll künf­tig unab­hän­gig von einer qua­li­fi­zier­ten Gefah­ren­la­ge Modell­ver­su­che ermög­li­chen, um den Hand­lungs­spiel­raum der zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den zu erwei­tern. Sol­che Modell­ver­su­che sol­len im Ein­ver­neh­men mit den Kom­mu­nen ange­ord­net wer­den. Damit wird auch die Mit­be­stim­mung der Kom­mu­nen gestärkt. Eine wei­ter­ge­hen­de Öff­nung des Stra­ßen­ver­kehrs­rechts für Ver­kehrs­ver­su­che bedarf einer Ände­rung auf Geset­zes­ebe­ne, die in einem wei­te­ren Schritt im nächs­ten Jahr ange­gan­gen wer­den soll.

Ver­mehr­te Öff­nung von Ein­bahn­stra­ßen für Rad­fah­ren­de in Gegenrichtung

  • Durch die Ände­rung der All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO sol­len die zustän­di­gen Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­den ver­stärkt zur Prü­fung der Öff­nungs­mög­lich­keit von Ein­bahn­stra­ßen in Gegen­rich­tung für Rad­fah­ren­de ver­an­lasst und die Zahl der in Gegen­rich­tung frei­ge­ge­be­nen Ein­bahn­stra­ßen dadurch ver­grö­ßert werden.

Zeit­plan:

  • Die Ver­ord­nung soll schnellst­mög­lich in Kraft treten.
  • Nach der Län­der- und Ver­bän­de­an­hö­rung wur­de die Ände­rungs­ver­ord­nung am 06.11.2019 vom Bun­des­ka­bi­nett zur Kennt­nis genom­men und anschlie­ßend dem Bun­des­rat zugeleitet.
  • Die Län­der müs­sen im Bun­des­rat der Ände­rungs­ver­ord­nung zustimmen.
  • In einem zwei­ten Schritt pla­nen wir wei­te­re Ände­run­gen, unter ande­rem in der beglei­ten­den All­ge­mei­nen Ver­wal­tungs­vor­schrift zur StVO.

Hin­weis: Alle hier abge­bil­de­ten Sinn­bil­der und Ver­kehrs­zei­chen wer­den neu in die StVO eingeführt.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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linee Küche von Team 7: Moder­ne Wohn­lich­keit trifft Design

Foto: TEAM 7 linee Küche „Black Line” | Design Sebas­ti­an Desch Edel und hoch­wer­tig prä­sen­tiert sich die linee Küche „Black Line” von...

Wirtschaft

Fahr­zeug­zu­las­sun­gen im Febru­ar 2021

Flens­burg, 3. März 2021. Im Febru­ar 2021 wur­den 194.349 Per­so­nen­kraft­wa­gen (Pkw) neu zuge­las­se­nen und damit ‑19,0 Pro­zent weni­ger als im...

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land...

News

Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können” Mit einer...

Wirtschaft

Der Arbeits­markt im Febru­ar 2021

„Die Zahl der arbeits­lo­sen Men­schen ist im Febru­ar gering­fü­gig gestie­gen. Kurz­ar­beit sichert wei­ter in gro­ßem Umfang Beschäf­ti­gung und ver­hin­dert Arbeits­lo­sig­keit....

News

Land Nie­der­sach­sen ver­teilt 5 Mil­lio­nen Mas­ken für Leh­re­rin­nen und Lehrer

Innen­mi­nis­ter Pis­to­ri­us: „Leis­ten wich­ti­ge Unter­stüt­zung für gute Aus­stat­tung unse­rer Leh­re­rin­nen und Lehrer” Kul­tus­mi­nis­ter Ton­ne: „Die Sicher­stel­lung des Schul­be­triebs ist der...

Politik

MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE

MIT FORDERT KLARE ÖFFNUNGSPERSPEKTIVE: „LOCKDOWN HAT MASSIVE SPÄTFOLGEN“ Die Mit­tel­stands- und Wirt­schafts­uni­on (MIT) for­dert die Bun­des­re­gie­rung und die Regie­rungs­chefs der...

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Mit Ytong Bau­satz­haus bis zu 96.250 Euro sparen

  Ein Haus bau­en für den Klimaschutz   Ytong Bau­satz­haus för­dert das ener­gie­ef­fi­zi­en­te Bau­en und leis­tet damit gleich­zei­tig einen ganz beson­de­ren...

Lokal

Akti­ons­grup­pe Leer deutsch­land­weit vorne

Welt­hun­ger­hil­fe Leer sam­mel­te 2020 mehr als jede ande­re Akti­ons­grup­pe in Deutschland LEER. Im Jahr 2011 grün­de­te Bri­git­te Olden­burg in Leer...

Lokal

49 Neu­in­fek­tio­nen im Land­kreis Leer

  Schwer­punk­te sind Leer und Wes­t­ov­er­le­din­gen / Muta­ti­on bei 30 Prozent   Der Land­kreis Leer ver­zeich­net erneut einen deut­li­chen Anstieg...

Lokal

Odys­sey of the Seas star­tet zur Emsüberführung

  Ein gro­ßes Ereig­nis in beson­de­ren Zeiten Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de Papen­burg, 26. Febru­ar 2021 – Das Kreuz­fahrt­schiff Odys­sey of the Seas...