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Kai Kurgan — „Der Nachtwächter”
…wenn die Nacht erwacht, erwacht auch das Grauen. Kai Kurgan kehrt zurück und lädt wieder ein zu einem Streifzug durch Frieslands finstere Seiten. Im Reisegepäck: Neue Geschichten und das aktuelle Hörbuch “Das Haus Eden”. Als Nachtwächter streicht er durch die Gassen und Straßen — und kehrt ein in so manches Haus… Am 24. Januar 2020 wird es das Zollhaus in Leer sein.
Zum dritten Mal wird Kai Kurgan dem Kulturtempel am Bahnhofsring einen Besuch abstatten und mit seinem Erzähltheater für wohlige Schauer und auch krachig-makabere Geschichten sorgen.
Sein Licht- und Klangmeister Harry de Winter zeichnet sich dabei erneut für einen effektvollen Abend verantwortlich und rückt die düsteren Erzählungen ins rechte Licht. Die Zuschauer tauchen ein in die dunklen Zeiten Ostfrieslands und erleben einen schwarzen Streifzug voller Abgründe und Grauen.
In der Klangschmiede von de Winter entstand auch das neue Hörbuch „Das Haus Eden“, das — gespickt mit haarsträubenden, gruseligen Geschichten – im neuen Jahr Premiere feiert.
Freitag, 24.01.2020 | Zollhaus — Café
Beginn: 20 Uhr
Tickets ab 14,30 €
Mitglieder des Zollhausvereins erhalten einen Rabatt auf den Ticketpreis!
Tickets gibt es an allen Reservix-Vorverkaufsstellen. In Leer sind dies Buchhandlung Plenter, Tourist-Info Leer, OZ Media Store in der Fußgängerzone und hier im Zollhaus! Tickets können auch telefonisch über die Reservix-Tickethotline unter 01 806 – 700 733 (0,20 € pauschal aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunknetz 0,60 €) oder ganz bequem in unserem Ticketshop unter https://zollhaus-leer.reservix.de/events vorbestellt werden.
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Lassen Sie sich von den vielen Kerzenlichtern an diesem Abend verzaubern. Ab 22 Uhr können Sie auch textilfrei im Bad schwimmen.
- Betriebsinterne Weihnachtsfeier
Die betriebsinterne Weihnachtsfeier der Friesentherme Emden findet am 16. Dezember statt, an diesem Tag schließen wir bereits um 18:00 Uhr. In der Zeit von 15–18 Uhr können Gäste das Bad zum Sondertarif von 2,50 € besuchen.
- Öffnungszeiten während der Feiertage
Am 24. Dezember öffnet die Friesentherme für den Gutscheinverkauf von 10:00–14:00 Uhr, das Bad und die Sauna bleiben an diesem Tag geschlossen.
Am 25. Dezember sowie am 1. Januar bleibt die Friesentherme geschlossen.
Am 26. Dezember hat die Friesentherme regulär geöffnet.
* Die Sonderöffnungszeiten stehen auch auf der Homepage von www.friesentherme-emden.de. Kurzfristige Änderungen werden dort unverzüglich mitgeteilt.
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Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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