News
Rapalje am 08.02.20 im Zollhaus Leer.
Einlass: 19.30 Uhr
Beginn: 20 Uhr
Tickets ab 16 €
Mitglieder des Zollhausvereins erhalten eine Ermäßigung auf den Ticketpreis!LeserECHO-Verlag
Tickets gibt es in Leer bei Multi Süd, Multi Nord und an allen Reservix-Vorverkaufsstellen. In Leer sind dies die Tourist-Info Leer, OZ Media Store in der Fußgängerzone und hier im Zollhaus! Tickets können auch telefonisch über die Reservix-Tickethotline unter 01 806 – 700 733 (0,20 € pauschal aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunknetz 0,60 €) oder ganz bequem in unserem Ticketshop unter https://zollhaus-leer.reservix.de/events vorbestellt werden.
Zollhaus: 5. Rockabilly Night
Bald ist es wieder soweit!
Bereits zum fünften Mal veranstaltet das Zollhaus in Kooperation mit dem Bekleidungsgeschäft Rockabella29 – spezialisiert auf die Mode der 1950er und 1960er Jahre – aus der Leeraner Altstadt die fast schon legendäre Rockabilly Night!
Diese Nacht steht wieder ganz im Zeichen der 50er & 60er Jahre – sowohl musikalisch, als auch in Sachen Ambiente. Und da es diesmal ein kleines Jubiläum zu feiern gibt – fünf Jahre Rockabilly Night im Zollhaus! – können sich die Gäste auf gleich zwei Live-Acts freuen: Hurricane Harry & the Tailgunners sowie The Moonshine Boppers werden für die musikalische Unterhaltung an diesem Abend sorgen!
Seit über 25 Jahren macht Hurricane Harry & the Tailgunners im In – und Ausland die Bühnen unsicher und eine stetig wachsende Fangemeine zeugt von der Richtigkeit ihrer Mission – den derben Rockabilly in seiner ursprünglichen Art am Leben zu erhalten.
The Moonshine Boppers liefern den energiegeladenen Rockabilly und Rock’n’Roll der 50er Jahre. Mit ihrer authentischen Darbietung und ihrem Charme entführen sie das Publikum in die rebellische Zeit von Johnny Cash und Elvis!
Durch den Abend wird – wie bereits einige Male zuvor – DJ Olli führen. In den Pausen des Konzertes sowie im Anschluss wird er mit passender Musik für den richtigen „Zeitgeist“ des Abends sorgen. Von „A“ wie Arthur Big Boy Crudup bis „Z“ wie Zep Turner ist alles möglich.
Zudem dürfen sich die Gäste wieder auf viele Extras freuen, wie z.B. eine Fotowand, Cupcakes, Gewinnspiele und vieles mehr!
Samstag, 22.02.2020 | Zollhaus – Großer Saal
Beginn: 20 Uhr
Tickets ab 9,90 €
Tickets gibt es an allen Reservix-Vorverkaufsstellen. In Leer sind dies folgende: Buchhandlung Plenter, Tourist-Info Leer, OZ Media Store in der Fußgängerzone und hier im Zollhaus! Tickets können auch telefonisch über die Reservix-Tickethotline unter 01 806 – 700 733 (0,20 € pauschal aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunknetz 0,60 €) oder ganz bequem in unserem Ticketshop unter www.zollhaus-leer.reservix.de vorbestellt werden.
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News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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