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Handwerk ist tragende Säule
Auricher Bürgermeister zu Gast in der Handwerkskammer für Ostfriesland.
Ostfriesland. Gut drei Monate ist der neue Bürgermeister von Aurich, Horst Feddermann, im Amt, jetzt führte ihn seine Kennenlern-Tour zur Handwerkskammer für Ostfriesland. „Ich suche den Kontakt zu anderen Institutionen und Kommunen für den engen Schulterschluss“, sagte der Auricher während des Gesprächs mit Präsident Albert Lienemann, Hauptgeschäftsführer Jörg Frerichs und Angela Mandel, Geschäftsführerin des Berufsbildungszentrums (BBZ) in Aurich.
Albert Lienemann gab seinem früheren Klassenkameraden einen Einblick in die Statistik: Von den 5.427 Handwerksbetrieben in Ostfriesland sind in der Stadt rund 550 Unternehmen angesiedelt, die schätzungsweise mehr als 4.000 Mitarbeiter beschäftigen. Rund 360 Lehrlinge werden ausgebildet. „Für unsere regionale Wirtschaft ist das eine wichtige tragende Säule. Die Betriebe sichern gute und verlässliche Arbeitsplätze und bieten unserer Jugend mit vielfältigen Ausbildungsplätzen einen guten Start ins Berufsleben“, sagte der Bürgermeister. Auch seine Stieftochter habe ihre Karriere im Friseurberuf gestartet, den Meistertitel aufgesattelt und ein Sozialpädagogik-Studium abgeschlossen, erzählte der 55-Jährige während des Gesprächs, bei dem die Themen berufliche Bildung, die aktuelle Arbeitsmarktsituation und politische Entwicklungen angesprochen wurden.
Aurich habe als Stadt der regenerativen Energien eine rasante wirtschaftliche Entwicklung hingelegt. So konnten die Gewerbe- und Industriegebiete sowie die Schienen und Straßen stetig ausgebaut werden. Auch weiterhin ist Feddermann eine Förderung der regionalen Unternehmen mit den Handwerksbetrieben, „die die breite Masse ausmachen“, wichtig. Der Bürgermeister kündigte für die nächsten Wochen an, „die Sachen anzugehen, die ich mir gesetzt habe“. Dazu zähle auch, die Vergabeverfahren der Stadt zu durchleuchten.
Besonders kleine- und mittelständische Unternehmen stellten die hohen bürokratischen Anforderungen vor große Hürden. Damit alle die gleichen Chancen haben, plant Feddermann einen Unternehmerstammtisch einzurichten, bei dem Fragen geklärt werden können. „Es ist mir wichtig, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen. Besonders wenn der Schuh drück.“ Derzeit gibt es bereits eine Bürgersprechstunde an jedem zweiten Samstag im Monat. Vor diesem Hintergrund verwies er auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen der Betriebsberatung der Handwerkskammer und der Gewerbeförderung der Stadt.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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