News
NABU: Flächenverbrauch muss bis 2030 auf Netto-Null gesenkt werden
NABU-Grundsatzprogramm zum Planen und Bauen in Deutschland vorgelegt |
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Berlin – Der NABU fordert, dass ab 2030 keine neuen Flächen mehr zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird. Das ist eine der Kernforderungen des jetzt vorgelegten NABU-Grundsatzprogramms zum nachhaltigen Planen und Bauen in Deutschland. Notwendig ist die Erweiterung der Baugesetzgebung um ein Flächenspargesetz, welches verbindlich regelt, wie diese „Netto-Null“ des Flächenverbrauchs zu erreichen ist. Es muss die Länder verpflichten, ihren Städten und Gemeinden verbindliche Ziele vorzugeben, so dass der Flächenverbrauch wirksam verringert wird. Tag für Tag werden in Deutschland rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht – das entspricht jährlich einer Flächengröße der Dimension zwischen Duisburg und Frankfurt/Main. „Naturschonendes Planen und Bauen sind wichtige Bausteine im Kampf gegen die Arten- und Klimakrise. Eine zeitgemäße Raum- und Stadtplanung nimmt den Druck von den Ökosystemen, unterstützt die Energie- und Verkehrswende und bildet die Grundlage dauerhaft lebenswerter Siedlungen“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Netto-Null“ bedeutet nicht, dass nach 2030 keine neuen Bauflächen mehr ausgewiesen und bebaut werden dürfen. Vielmehr sollen als Ausgleich für Bebauung anderenorts versiegelte Flächen entsiegelt und vor erneuter Bebauung freigehalten werden. Dazu ist ein generelles Umdenken nötig: „Nicht der Schutz einer Fläche vor Bebauung muss zukünftig besonders begründet werden, sondern ihre Inanspruchnahme durch Bebauung“, fordert Krüger weiter. Die kommunale Planung müsse sich mehr und mehr auf die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“ konzentrieren, also auf die Nachverdichtung im Ort bei gleichzeitigem Erhalt von Grünflächen, um so den Flächenfraß an den Stadträndern zu begrenzen. Um die „Netto-Null“ zu erreichen, müssen steuerliche Anreize, die Grundstückspekulation finanziell belohnen, ebenso wie fehlleitende Subventionen abgeschafft werden. So sollte beispielsweise Baukindergeld nur noch für Bauen im Bestand statt für Neubau gezahlt werden. Zudem sendet die Pendlerpauschale ein vollkommen falsches Signal. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung muss eine räumliche Kombination von Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zum Ziel haben. Eine solche „Stadt der kurzen Wege“ schont die umgebende Landschaft und reduziert Kosten für aufwändige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. „Aus dem autogerechten Siedlungsraum muss ein menschengerechter Siedlungsraum werden“, so Stefan Petzold, NABU-Siedlungspolitikexperte. „Fuß- und Radverkehr müssen bevorzugt behandelt und gefördert werden, da sie flächensparend, lärm- und abgasfrei und gesund sind.“ |
Anzeige: FriesenTherme Emden
SWE-Spieletag
Jeden Dienstag, von 14:00 — 17:00 Uhr
Jeden Dienstag können sich alle Kinder beim SWE-Spieletag bei uns in der Friesentherme so richtig austoben. In der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr lassen wir unsere Riesenhindernisbahn zu Wasser, darauf kann geklettert und gerutscht werden. Außerdem es gibt viele Wasserspielzeuge wie Schlauchboote und Bälle, die für Spaß und Abwechslung in unserem Badeparadies sorgen. Der Kinderspieltag wird von den Stadtwerken Emden präsentiert.
LeserECHO-Verlag
LeserECHO-Verlag
Sauna- und Wellnessbereich — Sanierungsarbeiten in der Friesentherme
Am Dienstag, den 11. Februar 2020 löste ein technischer Defekt an einer Kühlvitrine in der Saunagastronomie einen Brand aus. Daher wird die Schließung des Sauna- und Wellnessbereichs bis zum 19. April angesetzt.
Weitere Informationen und aktuelle Meldungen zur FriesenTherme Emden — bitte HIER klicken -
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige