News
1262 Covid-19-Fälle in #Niedersachsen bestätigt
1262 Covid-19-Fälle in Niedersachsen bestätigt – 11 Fälle im Landkreis Leer — Restaurants müssen schließen
Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen sind in Niedersachsen so schnell wie möglich zu schließen. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Freitag einen entsprechenden Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover versandt.
Es gelten dabei Ausnahmen für Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs und für Lieferdienste. Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen wird darüber hinaus die bargeldlose Bezahlung empfohlen.
Den entsprechenden Erlass finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.
Fallzahlen von Covid-19 in Niedersachsen
1262 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Freitag, Stand 14:00 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt worden.
Kommune | Bestätigter Fall | Änderung zum Vorbericht |
LK Ammerland | 14 | 0 |
LK Aurich | 19 | 0 |
LK Celle | 27 | 2 |
LK Cloppenburg | 3 | 1 |
LK Cuxhaven | 24 | 6 |
LK Diepholz | 45 | 13 |
LK Emsland | 30 | 0 |
LK Friesland | 3 | 0 |
LK Gifhorn | 27 | 4 |
LK Goslar | 18 | 4 |
LK Göttingen | 43 | 7 |
LK Grafschaft Bentheim | 21 | 7 |
LK Hameln-Pyrmont | 18 | 5 |
LK Harburg | 51 | 13 |
LK Heidekreis | 4 | 2 |
LK Helmstedt | 9 | 2 |
LK Hildesheim | 77 | 4 |
LK Holzminden | 20 | 5 |
LK Leer | 11 | 2 |
LK Lüchow-Dannenberg | 5 | 5 |
LK Lüneburg | 48 | 19 |
LK Nienburg (Weser) | 12 | 4 |
LK Northeim | 13 | 5 |
LK Oldenburg | 15 | 3 |
LK Osnabrück | 64 | 6 |
LK Osterholz | 24 | 4 |
LK Peine | 13 | 4 |
LK Rotenburg (Wümme) | 21 | 2 |
LK Schaumburg | 23 | 4 |
LK Stade | 46 | 11 |
LK Uelzen | 5 | 2 |
LK Vechta | 33 | 11 |
LK Verden | 23 | 0 |
LK Wesermarsch | 5 | 1 |
LK Wittmund | 4 | 1 |
LK Wolfenbüttel | 3 | 0 |
Region Hannover | 304 | 106 |
SK Braunschweig | 13 | 0 |
SK Delmenhorst | 6 | 0 |
SK Emden | 7 | 0 |
SK Oldenburg | 22 | 4 |
SK Osnabrück | 66 | 8 |
SK Salzgitter | 9 | 3 |
SK Wilhelmshaven | 5 | 0 |
SK Wolfsburg | 9 | 1 |
Gesamt | 1262 | 281 |
In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch (bis 14 Uhr) mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.
Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Fallzahlanstiege können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten und die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung erfolgen kann. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.
Konkrete Informationen zu den bestätigten Einzelfällen erhalten Sie bei den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Servicehinweis:
Servicetelefonnummern und weitere Informationen rund um Corona gibt es auf der Internetseite des Landes unter www.niedersachsen.de/coronavirus
Anzeige:
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige