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Hilfs­pa­ket für Solo-Selb­stän­di­ge und Kleinstunternehmen

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Die Bun­des­re­gie­rung hat Coro­na-Sofort­hil­fen für Solo-Selb­stän­di­ge und klei­ne Unter­neh­men in wirt­schaft­li­chen Schwie­rig­kei­ten in Fol­ge von Coro­na in Höhe von ins­ge­samt bis zu 50 Mil­li­ar­den Euro Bun­des­mit­tel beschlos­sen. Damit wird die Bun­des­re­gie­rung finan­zi­el­le Sofort­hil­fe in Form von Zuschüs­sen zur Siche­rung der wirt­schaft­li­chen Exis­tenz der Antrag­stel­ler und zur Über­brü­ckung von aku­ten Liqui­di­täts­eng­päs­sen leis­ten. Mit den Mit­teln kön­nen lau­fen­de Betriebs­kos­ten wie Mie­ten, Kre­di­te für Betriebs­räu­me, Lea­singraten und ähn­li­ches bezahlt wer­den. Kleinst­un­ter­neh­men mit bis zu fünf Beschäf­tig­ten erhal­ten danach bis 9.000 Euro Ein­mal­zah­lung für drei Mona­te. Bei bis zu zehn Beschäf­tig­ten flie­ßen bis 15.000 Euro Ein­mal­zah­lung für drei Mona­te. Auch die Sofort­hil­fen sol­len noch in die­ser Woche von Deut­schem Bun­des­tag und Bun­des­rat ver­ab­schie­det wer­den. Hin­wei­se zur Antrag­stel­lung erfol­gen so bald wie möglich.

Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Scholz und Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Alt­mai­er haben heu­te umfas­sen­de zusätz­li­che Maß­nah­men mit Sofort­hil­fen von bis zu 50 Mil­li­ar­den Euro für klei­ne Unter­neh­men, Solo-Selb­stän­di­ge und Ange­hö­ri­ge der Frei­en Beru­fe vorgelegt.

Scholz: „Wir gehen in die Vol­len, um auch den Kleinst­un­ter­neh­men und Solo-Selb­stän­di­gen unter die Arme zu grei­fen. Sie brau­chen unse­re beson­de­re Unter­stüt­zung, sie wer­den von die­ser Kri­se hart getrof­fen. Des­halb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbü­ro­kra­tisch Sofort­hil­fe. Ganz wich­tig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kre­dit. Es muss also nichts zurück­ge­zahlt wer­den. Damit errei­chen wir die, die unse­re Unter­stüt­zung jetzt drin­gend brauchen.“

Alt­mai­er: „Wir las­sen nie­man­den allein. Es darf und wird hier kei­ne Soli­da­ri­täts-Lücke geben. Des­halb schnü­ren wir ein zusätz­li­ches umfas­sen­des Paket im Umfang von bis zu 50 Mil­li­ar­den Euro für Solo-Selb­stän­di­ge und Kleinst­un­ter­neh­men auch mit direk­ten Zuschüs­sen, die nicht zurück­ge­zahlt wer­den müs­sen. Dane­ben hel­fen wir mit dem Wirt­schafts­sta­bi­li­sie­rungs­fonds kon­kret der Real­wirt­schaft und ver­hin­dern den Aus­ver­kauf deut­scher Wirt­schafts- und Indus­trie­in­ter­es­sen. Dabei darf es kei­ne Tabus geben. Vor­über­ge­hen­de und zeit­lich begrenz­te Staats­hil­fen bis hin zu Betei­li­gun­gen und Über­nah­men müs­sen mög­lich sein.“

Schließ­lich sorgt die Bun­des­re­gie­rung durch zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men für eine Absi­che­rung Kul­tur- und Krea­tiv­schaf­fen­der. Hier­zu zäh­len unter ande­rem Erleich­te­run­gen im Miet- und Insol­venz­recht, bei steu­er­recht­li­chen Rege­lun­gen und Vor­aus­set­zun­gen der Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung. Die­se unter­schied­li­chen Instru­men­te sehen wie folgt aus:

  • Liqui­di­täts­hil­fen: Die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) wird Unter­neh­men bei der Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se unter­stüt­zen, indem sie die kurz­fris­ti­ge Ver­sor­gung der Unter­neh­men mit Liqui­di­tät erleich­tert. Die KfW wird dazu die bestehen­den Kre­di­te nut­zen und dort die Zugangs­be­din­gun­gen und Kon­di­tio­nen ver­bes­sern. Auch Unter­neh­men, Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­lern der Kul­tur- und Krea­tiv­wirt­schaft ste­hen die­se Hilfs­an­ge­bo­te offen. Bit­te beach­ten Sie, dass es sich hier­bei nicht um Zuschüs­se handelt.
    Unter­neh­men, Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die eine Unter­stüt­zung der KfW nut­zen möch­ten, wen­den sich zunächst an ihre Haus­bank, die die jewei­li­gen KfW-Kre­di­te durchleiten.
    Dar­über hin­aus wird die KfW ein Son­der­pro­gramm vor­be­rei­ten und schnellst­mög­lich ein­füh­ren. Dafür wer­den die Risi­ko­über­nah­men bei Inves­ti­ti­ons­mit­teln (Haf­tungs­frei­stel­lun­gen) deut­lich ver­bes­sert und betra­gen bei Betriebs­mit­teln bis zu 80 Pro­zent, bei Inves­ti­tio­nen sogar bis zu 90 Pro­zent. Die­se sol­len auch von Unter­neh­men in Anspruch genom­men wer­den kön­nen, die kri­sen­be­dingt vor­über­ge­hend in Finan­zie­rungs­schwie­rig­kei­ten (kri­sen­ad­äqua­te Erhö­hung der Risi­ko­to­le­ranz) gera­ten sind.

Anzei­ge:

Auf der Lehr­stel­len­bör­se des Lese­r­ECHO-Ver­lags kön­nen Unter­neh­men schnell und ein­fach Ihre zu beset­zen­den Aus­bil­dungs­stel­len ver­öf­fent­li­chen las­sen. Jede Stel­len­an­zei­ge wird dar­über hin­aus auf den sozia­len Medi­en vom Lese­r­ECHO-Ver­lag mehr­fach gepostet.

……

Aus­bil­dungs­be­trie­be kön­nen sich mit Bild, Text, Video und Ver­lin­kung zur eige­nen Fir­men­sei­te vorstellen.

Die­se Lehr­stel­len­bör­se wird auch über die Monats­zei­tung Lese­r­ECHO  bewor­ben. Das Lese­r­ECHO liegt in zahl­rei­chen Lebens­mit­tel­märk­ten in Ost­fries­land und im nörd­li­chen Ems­land ( bis ein­schließ­lich Meppen ) aus.

In Zusam­men­ar­beit mit den Land­krei­sen, Städ­ten und Gemein­den in Ost­fries­land und im Ems­land, sowie der IHK Ost­fries­land und Papen­burg sowie den Hand­werks­kam­mern ver­öf­fent­licht der Lese­r­ECHO-Ver­lag sämt­li­che Pres­se­mit­tei­lun­gen rund um das The­ma Aus­bil­dung. Zu jedem Arti­kel gibt es ent­spre­chen­de Ver­lin­kun­gen zu unse­rer Lehrstellenbörse.

Auch unse­re Stadt- und Gemein­de­por­ta­le in Ost­fries­land und im Ems­land berich­ten über die Lehr­stel­len­bör­se inklu­si­ve Verlinkungen.

Die Lehr­stel­len­bör­se vom Lese­r­ECHO-Ver­lag ist damit bes­tens ver­netzt und bie­tet unse­ren Anzei­ge­kun­den eine inter­es­san­te Reichweite!

Wei­te­rer Vorteil

Anzei­ge­kun­den, die bei der Lehr­stel­len­bör­se vom Lese­r­ECHO-Ver­lag teil­neh­men, erhal­ten güns­ti­ge Anzei­gen­prei­se in unse­rer Print­aus­ga­be.

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Vita-Card – kos­ten­los* für Ihre Auszubildenden 

Jeder Aus­bil­dungs­be­trieb unse­rer Azu­bi-Bör­se erhält kos­ten­los für sei­ne Azu­bis die Vita-Card (*max. 10 Stück ) im Wert von je 29,00 Euro. Wei­te­re Kar­ten kön­nen auf Wunsch zum Son­der­preis anfor­dert wer­den. Mit der Vita-Card kön­nen Ihre Azu­bis zum Bei­spiel güns­ti­ger ins Kino gehen. Eine Koope­ra­ti­on mit den Kino­be­trie­ben der Fami­lie Muck­li in Leer, Aurich, Papen­burg und Meppen macht die­ses mög­lich. Vie­le Wei­te­re Fir­men bie­ten den Inha­bern der Vita-Card Rabat­te, Ver­güns­ti­gun­gen oder Vor­tei­le an. Die Vita-Card ist unbe­grenzt gül­tig und muss daher nicht jedes Jahr neu gekauft werden!
Ihre Aus­zu­bil­den­den haben eine Aus­zeich­nung erhal­ten? Dann schi­cken Sie uns ger­ne einen klei­nen Arti­kel mit Foto oder ein Foto mit einer Bild­un­ter­schrift an info@leserecho.de zu. Die­se Mel­dun­gen wer­den wir dann kos­ten­los in unse­ren Por­ta­len veröffentlichen.

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Sie haben Inter­es­se Stel­len­an­zei­gen zu veröffentlichen?

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Sie möch­ten sich nicht ver­trag­lich über einen län­ge­ren Zeit­raum binden?

Sie möch­ten Ihren Aus­bil­dungs­be­trieb vor­stel­len und auch wei­te­re Wer­be­maß­nah­me nutzen?

Sie möch­ten für ihre Aus­zu­bil­den­den die Vita-Card ( max. 10 Kar­ten pro Betrieb ) kos­ten­los nutzen?

Sie möch­ten mit Ihrem Auf­tritt ein gan­zes Jahr auf der Lehr­stel­len­bör­se und den Stadt­por­ta­len sowie sozia­len Medi­en vom Lese­r­ECHO-Ver­lag wer­ben und weni­ger als 10,00 Euro ( net­to ) im Monat ausgeben?

……

Dann wür­den uns freu­en, auch Ihren Aus­bil­dungs­be­trieb vor­stel­len zu dür­fen. Für Rück­fra­gen ste­hen wir  Ihnen gern zur Verfügung.
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Lese­r­ECHO-Ver­lag
Ihre­ner Str. 182
26810 Westoverledingen

Tele­fon: 04955 – 1003
E‑Mail: info@leserecho.de

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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