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Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen
Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich.
Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben heute umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Scholz: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“
Altmaier: „Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daneben helfen wir mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindern den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei darf es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein.“
Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen wie folgt aus:
- Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
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