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Mobilität für Bewältigung der Coronakrise entscheidend
Gemeinsame Erklärung von BVZF, IVM und VDA — Nutzung von Auto, Fahrrad, Motorroller und Motorrad kann Infektionsrisiko minimieren und ÖPNV entlasten — Werkstätten und Fahrradläden von Schließungsregeln befreien
Vor dem Hintergrund der rasanten Ausbreitung des Coronavirus‘ COVID-19 erklären der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF), der Industrie-Verband Motorrad (IVM) sowie der Verband der Automobilindustrie (VDA):
Das Virus einzudämmen ist das wichtigste Ziel der nächsten Wochen. Vor allem, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Gleichzeitig müssen Menschen erforderliche Wege zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkauf oder zur Versorgung von Angehörigen sicher zurücklegen können.
Die persönliche Mobilität steht auch in Krisenzeiten für Stabilität und Kontinuität. In Anbetracht des sich rasant ausbreitenden Coronavirus‘ COVID-19 plädieren wir gemeinsam für einen risiko- und verantwortungsbewussten Umgang bei der Nutzung von Auto, Fahrrad, Motorroller, Motorrad und ÖPNV. Die Gesundheit hat oberste Priorität. Das eigene Auto, Fahrrad, Motorroller oder Motorrad erhöht die Infektionssicherheit und kann entscheidend dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Je weniger Fahrgäste den ÖPNV zwingend nutzen müssen, desto sicherer wird er für diejenigen, für die er alternativlos ist.
Um Mobilität aufrechtzuerhalten und die Krise zu bewältigen, sind geöffnete Kfz-Werkstätten und Fahrradläden sowie Tankstellen für die Menschen und die Gesellschaft essenziell.
Der Gefahr für Gesundheit und Leben müssen wir mit Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme begegnen. Mit unserer Initiative wollen wir dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren und gleichzeitig die lebensnotwendige Mobilität der Bevölkerung sicherzustellen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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