Politik
Corona: Erste Firmen zahlen keine Mieten mehr
Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht gebilligt. Künftig sollen zum Beispiel Mieter, die infolge der Ausbreitung des Coronavirus ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, vor Kündigungen geschützt werden.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat in der Bundesrepublik Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen. Der Bundesrat hat nun einen Gesetzentwurf gebilligt, um die Folgen der Pandemie für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie für Gerichte und Staatsanwaltschaften abzufedern. Alle Regelungen sollen grundsätzlich begrenzt gelten und mit Ende der derzeitigen Ausnahmesituation die Rückkehr zur bisherigen Rechtslage sichern.
Regelungen zum Schutz von Wohnraum- und Gewerbemietern
Der Gesetzentwurf sieht Regelungen zum Schutz von Wohnraum- und Gewerbemietern sowie betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in anderen Dauerschuldverhältnissen vor. Hierzu gehören die Einschränkungen von Kündigungen von Miet- und Pachtverhältnissen, Regelungen zur Stundung- und Vertragsanpassung im Verbraucherdarlehensrecht sowie zu Leistungsverweigerungsrechten bei sonstigen Dauerschuldverhältnissen. Konkret betreffen die Regelungen beispielsweise Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas oder Telekommunikation. Damit sollen Schuldner, Mieter, aber auch Kleinstunternehmer geschützt werden, die infolge der Corona-Pandemie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr, beziehungsweise nicht rechtzeitig nachkommen können.
Aufgrund dieser Entwicklung schlagen die ersten Verbände der Immobilienwirtschaft Alarm und fordern einen Sozialfonds für Vermieter.
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