News
Salomonische Gutscheinlösung stärkt auch den Kulturbereich
Krise erfordert wirksame Maßnahmen zum Erhalt der Kulturlandschaft – von der Stundung profitieren am Ende alle
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die so genannte Gutscheinlösung für Veranstalter beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und die kultur- und medienpolitische Sprecherin Elisabeth Motschmann:
„Derzeit muss der Großteil an Konzert- und Kulturveranstaltungen in Deutschland abgesagt werden, allein 80.000 bis Mai 2020. Die Folgen sind dramatisch. Neben Einnahmeverlusten in Milliardenhöhe wären die Veranstalter regulär mit immensen Rückforderungen konfrontiert. Insolvenzen drohen. Damit kämen auch viele Kundinnen und Kunden nicht mehr zu ihrem Recht. Der Ausweg aus dem Dilemma wurde am heutigen Mittwoch beschlossen. Veranstaltern wird es jetzt ermöglicht, Inhabern einer Eintrittskarte statt der Rückzahlung des Geldes einen Gutschein für eine gleichwertige Veranstaltung anzubieten. Für diese Lösung haben wir in den letzten Tagen intensiv geworben.
Die Gutscheinlösung ist salomonisch im Sinne aller Beteiligten. Denn die Interessen von Kulturveranstaltern und Ticketinhabern werden in gleicher Weise geschützt. Die Veranstalter werden vor Insolvenz geschützt und die Verbraucher bewahren den Geldwert. Ticketinhaber können den Gutschein für eine neue Veranstaltung bis zum Dezember 2021 einlösen. Bei Nichteinlösung erhalten sie ihr Geld zurück.
Durch eine Härtefallregelung wird für Sozialverträglichkeit gesorgt. Verbrauchern, die z.B. durch Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten sind, soll der Betrag zurückerstattet werden.
Dies ist ein bedeutender Beitrag zur Sicherung unserer vielfältigen Kulturlandschaft in einer außergewöhnlichen Krisenzeit. Denn ohne Veranstalter wird dauerhaft für viele Künstlerinnen und Künstler eine existentielle Einnahmequelle wegbrechen. Diese Strukturen müssen wir schützen.“
Anzeige:
Das Zollhaus-Geisterkonzert – Ein Konzert, das niemals statt finden wird!
Die derzeit alles dominierende Corona-Krise bereitet nicht nur den Menschen, sondern auch der Wirtschaft eine schwere Zeit – vor allem die Veranstaltungsbranche ist hart getroffen! Aber….Not macht erfinderisch! So haben sich Clubs und Veranstaltungshäuser deutschlandweit Gedanken gemacht, wie sie diese Krise finanziell überleben können und hatten die Idee, sogenannte Geistershows anzubieten – Veranstaltungen, die es nie geben wird!
Die Gäste haben die Möglichkeit, Tickets in unterschiedlichen Preiskategorien zu erwerben. Allerdings wird das Event nie statt finden. Stattdessen kommen die Ticketeinnahmen dem Veranstaltungshaus zu Gute, um den laufenden Betrieb für die Zeit des Veranstaltungsverbots am Leben zu erhalten.
Das Verbot Veranstaltungen jeglicher Art durchzuführen gilt derzeit bis einschließlich 18. April 2020. Solange dürfen auch wir keinerlei Events anbieten, die uns als Haupteinnahmequelle dienen. Das verschärft unsere finanzielle Lage ungemein und es bleibt abzuwarten, ob unser Betrieb erhalten werden kann.
Wer also helfen möchte das Kulturzentrum Zollhaus zu erhalten, kann mit dem Kauf eines solchen Tickets dazu beitragen!
Ihr habt die Wahl zwischen folgenden Preiskategorien:
10 € | 25 € | 50 € | 75 €
Hier geht es zum Ticketshop!
In diesem Sinne: bleibt gesund, haltet Abstand und immer schön die Hände waschen ?
***ACHTUNG! Das Ticket stellt keine Spendenquittung dar! ***
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige