News

Mas­ken­pflicht für die Besu­cher des Wochenmarktes

Veröffentlicht

am

Archiv­fo­to vor Coro­na — Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

Mas­ken­pflicht für die Besu­cher des Wochenmarktes

Die Stadt Leer weist dar­auf hin, dass auch für den Besuch des Wochen­mark­tes die Mas­ken­pflicht gilt, da es sich bei dem Wochen­markt um eine Ein­rich­tung nach § 3 Nr. 7 in Ver­bin­dung mit § 9 Abs. 1 der Nie­der­säch­si­schen Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­an­ste­ckun­gen mit dem Coro­na-Virus handelt.

Die Besu­che­rin­nen und Besu­cher des Wochen­mark­ten sind daher ver­pflich­tet, eine geeig­ne­te Mund- Nasen­be­de­ckung zu tra­gen und wer­den gebe­ten, sich zum Schutz ande­rer an die­se Ver­pflich­tung zu halten.


Anzei­ge:

Anzei­ge:

Die mobile Version verlassen