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„Weiterbildung in Niedersachsen“ wird ausgeweitet
Die Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen nach dem ESF-Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) wird ab sofort wieder auf Beschäftigte aller Betriebe, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf alle Weiterbildungsthemen in ganz Niedersachsen ausgeweitet. Lediglich reine Sprachkurse werden nicht gefördert. Landesweit gelten die gleichen Rahmenbedingungen.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Sobald sich das Wirtschaftsleben nach den Corona-Maßnahmen wieder normalisiert, wollen wir einen Anreiz für berufliche Weiterbildung schaffen. Für Unternehmen und ihre Beschäftigten sind berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen essentiell, um den technologischen und digitalen Wandel zu meistern. Wir brauchen vor allem einen Schub für betriebliche Weiterbildungsangebote, die stärker als bisher Präsenzseminare durch digitale und virtuelle Lernmethoden ergänzen.“
Hintergrund:
Die seit Mai 2019 im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Regionen“ geltenden Beschränkungen auf Kleinstbetriebe und auf Digitalisierung laufen zum 30. April 2020 aus. Die neuen Fördermöglichkeiten im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Regionen“ werden erheblich verbessert und an die Förderung im EU-Programmgebiet „Übergangsregion“ angeglichen. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen dürfen bis zum 30. Juni 2022 laufen.
Gefördert werden am Markt existierende Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Mindestfördersumme von 1.000 Euro und bis zu 50 Prozent für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben. Bei Onlinekursen sind nur die Lehrgangsgebühren in Höhe von bis zu 50 Prozent förderfähig. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen stehen auf der Internetseite der NBank:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/
Wir bitten um Verständnis, dass die Corona-Hilfsmaßnahmen zurzeit höchste Priorität haben, so dass es vorübergehend zu Einschränkungen bei Beratung und Antragsstellung nach WiN kommen kann.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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