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„Weiterbildung in Niedersachsen“ wird ausgeweitet
Die Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen nach dem ESF-Förderprogramm „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) wird ab sofort wieder auf Beschäftigte aller Betriebe, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie auf alle Weiterbildungsthemen in ganz Niedersachsen ausgeweitet. Lediglich reine Sprachkurse werden nicht gefördert. Landesweit gelten die gleichen Rahmenbedingungen.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Sobald sich das Wirtschaftsleben nach den Corona-Maßnahmen wieder normalisiert, wollen wir einen Anreiz für berufliche Weiterbildung schaffen. Für Unternehmen und ihre Beschäftigten sind berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen essentiell, um den technologischen und digitalen Wandel zu meistern. Wir brauchen vor allem einen Schub für betriebliche Weiterbildungsangebote, die stärker als bisher Präsenzseminare durch digitale und virtuelle Lernmethoden ergänzen.“
Hintergrund:
Die seit Mai 2019 im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Regionen“ geltenden Beschränkungen auf Kleinstbetriebe und auf Digitalisierung laufen zum 30. April 2020 aus. Die neuen Fördermöglichkeiten im EU-Gebiet „Stärker entwickelte Regionen“ werden erheblich verbessert und an die Förderung im EU-Programmgebiet „Übergangsregion“ angeglichen. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen dürfen bis zum 30. Juni 2022 laufen.
Gefördert werden am Markt existierende Weiterbildungsmaßnahmen mit einer Mindestfördersumme von 1.000 Euro und bis zu 50 Prozent für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben. Bei Onlinekursen sind nur die Lehrgangsgebühren in Höhe von bis zu 50 Prozent förderfähig. Weitere Hinweise und Fördervoraussetzungen stehen auf der Internetseite der NBank:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/
Wir bitten um Verständnis, dass die Corona-Hilfsmaßnahmen zurzeit höchste Priorität haben, so dass es vorübergehend zu Einschränkungen bei Beratung und Antragsstellung nach WiN kommen kann.
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