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Corona-Hilfen: Schon mehr als 15 Millionen Euro für den Landkreis Leer
Leer- Die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen im Landkreis Leer haben bislang aus den Programmen von Bund und Land Soforthilfen in Höhe von etwas mehr als 15 Millionen Euro bekommen. Das teilte die SPD-Landtagsabgeordnete Johanne Modder (Bunde) mit. Eine erste Übersicht legte jetzt das niedersächsische Wirtschaftsministerium vor. „Es zeigt, dass die Hilfen genutzt werden, ankommen und schnell ausgezahlt wurden. Das ist ein Beitrag, um den Unternehmen über diese schwere Zeit zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten. Wir fordern daher, dass das am 31. Mai auslaufende Programm verlängert wird“, meinte Modder. Nach der Übersicht stammen etwas mehr als zehn Millionen der 15 Millionen Euro aus der Bundesförderung. Eine genaue Aufschlüsselung auf Branchen liegt auf Kreisebene nicht vor. Aber auf Landesebene wurde das Gastgewerbe am stärksten unterstützt. Danach folgen Handel, Baugewerbe und freiberufliche Dienstleistungen. Insgesamt hat die für das Hilfsprogramm verantwortliche N‑Bank in Niedersachsen Anträge mit einem Volumen von mehr als 733 Millionen Euro bewilligt. Die Zahl der Anträge lag Mitte Mai bei mehr als 220 000, fast 170 000 waren in Bearbeitung oder sind schon bearbeitet.
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Zum Vergleich: Die Unternehmen im Landkreis Aurich erhielten bislang Zuschüsse in Höhe von knapp 22 Millionen Euro, im Landkreis Wittmund waren es 7,4 Millionen, in der Stadt Emden 4,3 Millionen Euro und im Landkreis Emsland 23,6 Millionen Euro.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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