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Energiezusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlande
Deutschland und die Niederlande unterzeichnen Gemeinsame Absichtserklärung über weitere Energiezusammenarbeit in den Bereichen Netze und Stromübertragung
Deutschland und die Niederlande haben heute eine Gemeinsame Absichtserklärung (PDF, 146 KB) über die weitere Energiezusammenarbeit in den Bereichen Netze und Stromübertragung unterzeichnet.
Die Energiewende wirkt sich erheblich auf die Stromübertragung in beiden Ländern und im CWE-Raum aus.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die heute unterzeichnete Gemeinsame Absichtserklärung zwei Ziele. Zum einen sind Deutschland und die Niederlande gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass eine engere Zusammenarbeit von Übertragungsnetzbetreibern in den Niederlanden, Deutschland und möglicherweise weiteren benachbarten Mitgliedstaaten zu einer effizienten Energieversorgung beitragen kann. TenneT, derzeit im Eigentum des niederländischen Staates, ist sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland tätig und spielt als wichtiger Übertragungsnetzbetreiber bei der Erreichung der Ziele im Rahmen der Energiewendekonzepte der beiden Länder eine wesentliche Rolle. Es wird davon ausgegangen, dass für die geplanten Investitionen von TenneT in das deutsch-niederländische Übertragungsnetz erhebliche zusätzliche Mittel bis 2029 erforderlich sind. In der Gemeinsamen Absichtserklärung wird die Absicht zum Ausdruck gebracht, die Optionen bezüglich Investitionen und Beteiligungen seitens Deutschlands und der Niederlande bei TenneT zu prüfen und ein gemeinsames Vorgehen zur Stärkung der Kapitalbasis von TenneT zu entwickeln.
Zum anderen beabsichtigen Deutschland und die Niederlande, die Möglichkeiten weiterer Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden bezüglich Themen wie Investitionen in Netze, innovative Lösungen für Netze, die Umsetzung grenzüberschreitender Redispatch-Mechanismen und die gemeinsame Entwicklung von Offshore-Hubs zu prüfen.
Die Unterzeichnung folgte auf die gemeinsame Absichtserklärung zur Energiewende vom 2. Oktober 2019, in der die Bedeutung einer engeren regionalen Energiezusammenarbeit zwischen beiden Ländern anerkannt wurde.
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier: „Die Energiewende wirkt sich erheblich auf die Stromübertragung und insbesondere auf Übertragungsnetzbetreiber sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland aus. Sie kann nur gelingen, wenn wir die Vorteile engerer Zusammenarbeit und Abstimmung mit unseren niederländischen Nachbarn nutzen. Dabei geht es darum effiziente und innovative Lösungen für Netze zu entwickeln und die notwendigen Investitionen in die Netze so kosteneffizient wie möglich zu tätigen.“
Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz: „Eine erfolgreiche Energiewende baut auf nachhaltigen Stromnetzen innerhalb des europäischen Energiebinnenmarktes auf. Die Energiewende ist eine Chance für die künftige wirtschaftliche Entwicklung. Ich erwarte von der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden einen positiven Impuls für die Entwicklung der Stromnetze in Deutschland.“
Wopke Hoekstra, niederländischer Minister der Finanzen: „Als Nachbarländer sind die Niederlande und Deutschland füreinander wichtigste Verbündete und Schlüsselpartner, wenn es darum geht, bei der Energiewende zusammenzuarbeiten. Ich schätze die gute Zusammenarbeit, die unserem gemeinsamen öffentlichen Interesse dient. Ich bin zuversichtlich, dass unsere Absicht, mit dem deutschen Staat zusammenzuarbeiten, für beide Staaten und TenneT von Vorteil sein wird — nicht nur kurzfristig, sondern auch für die Zukunft. Die Energiewende stellt uns vor große Herausforderungen. TenneT spielt dabei eine entscheidende Rolle.“
Eric Wiebes, niederländischer Minister für Wirtschaft und Klima: „Der spektakuläre Anstieg von Solar- und Windenergieprojekten unterstreicht die Notwendigkeit von Investitionen, um das Stromnetz zukunftssicher zu machen. Es ist daher wichtig, dass TenneT als Übertragungsnetzbetreiber in den Niederlanden und in einem Teil Deutschlands über eine starke Kapitalausstattung verfügt, um sicherzustellen, dass diese ehrgeizige Investitionsagenda rechtzeitig umgesetzt wird. Durch die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes können Deutschland und die Niederlande gemeinsam an der Schaffung eines erschwinglichen und nachhaltigen Stromnetzes arbeiten, das die Versorgungssicherheit für die Verbraucher gewährleistet.“
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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