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Arbeits­markt auch im Mai wei­ter unter Druck

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Der Arbeits­markt im Mai 2020

Wegen der Coro­na-Kri­se wei­ter stark unter Druck

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„Der Arbeits­markt ist wegen der Coro­na-Pan­de­mie wei­ter­hin stark unter Druck. Arbeits­lo­sig­keit und Unter­be­schäf­ti­gung sind auch im Mai gestie­gen, aller­dings nicht mehr so stark wie im April. Bei der Beschäf­ti­gung sind ers­te Spu­ren sicht­bar. Die Kurz­ar­beit hat das Niveau der Kri­se von 2009 deut­lich über­schrit­ten. Die Nach­fra­ge der Betrie­be nach neu­en Mit­ar­bei­tern ist wei­ter­hin rück­läu­fig, hat sich aber immer­hin gefan­gen.“, sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), Det­lef Schee­le, heu­te anläss­lich der monat­li­chen Pres­se­kon­fe­renz in Nürnberg.

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Arbeits­lo­sen­zahl im Mai:
+169.000 auf 2.813.000

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Arbeits­lo­sen­zahl im Vorjahresvergleich:
+577.000

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Arbeits­lo­sen­quo­te gegen­über Vormonat:
+0,3 Pro­zent­punk­te auf 6,1 Prozent

Arbeits­lo­sig­keit, Unter­be­schäf­ti­gung und Erwerbslosigkeit

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Die Arbeits­lo­sen­zahl ist von April auf Mai infol­ge der Coro­na-Kri­se erneut kräf­tig gestie­gen, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vor­mo­nat. Mit 2.813.000 liegt sie 169.000 höher als im Vor­mo­nat. Sai­son­be­rei­nigt ent­spricht das einem Zuwachs um 238.000.

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Gegen­über dem Vor­jahr hat sich die Arbeits­lo­sen­zahl um 577.000 erhöht. Die Arbeits­lo­sen­quo­te steigt um 0,3 Pro­zent­punk­te auf 6,1 Pro­zent und ver­zeich­net auch im Ver­gleich zum Mai des vori­gen Jah­res ein Plus von 1,2 Pro­zent­punk­ten. Die nach dem ILO-Erwerbs­kon­zept vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­tel­te Erwerbs­lo­sen­quo­te belief sich im April auf 4,3 Prozent.

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Die Unter­be­schäf­ti­gung, die auch Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­markt­po­li­tik und kurz­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit berück­sich­tigt, hat sich sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 170.000 erhöht. Damit wächst die Unter­be­schäf­ti­gung weni­ger stark als die Arbeits­lo­sig­keit. Dies liegt zu einem gro­ßen Teil dar­an, dass wegen der Kon­takt­be­schrän­kun­gen Ange­bo­te der Arbeits­markt­po­li­tik nicht zum Ein­satz kamen. Ins­ge­samt lag die Unter­be­schäf­ti­gung im Mai 2020 bei 3.573.000 Per­so­nen. Das waren 383.000 mehr als vor einem Jahr.

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Kurz­ar­beit

Vor Beginn der Kurz­ar­beit müs­sen Betrie­be Anzei­ge über den vor­aus­sicht­li­chen Arbeits­zeit­aus­fall erstat­ten. Nach aktu­el­len Daten zu geprüf­ten Anzei­gen wur­den vom 1. bis ein­schließ­lich 27. Mai für 1,06 Mil­lio­nen Per­so­nen kon­junk­tu­rel­le Kurz­ar­beit ange­zeigt, nach zusam­men 10,66 Mil­lio­nen im März und April. Das heißt aber nicht, dass die­se Men­schen schluss­end­lich auch alle kurz­ar­bei­ten werden.

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Aktu­el­le Daten zur tat­säch­li­chen Inan­spruch­nah­me ste­hen bis März zur Ver­fü­gung und umfas­sen damit zeit­lich den ers­ten Monat der Ver­schär­fung der Coro­na-Kri­se. So wur­de nach vor­läu­fi­gen hoch­ge­rech­ne­ten Daten der Bun­des­agen­tur für Arbeit im März für 2,02 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer kon­junk­tu­rel­les Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt. Die Inan­spruch­nah­me von Kurz­ar­beit lag damit schon im März weit über den Wer­ten zur Zeit der Gro­ßen Rezes­si­on 2008/2009.

Erwerbs­tä­tig­keit und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung

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Die Coro­na-Kri­se hat auch zu einem Rück­gang der Erwerbs­tä­tig­keit und der Beschäf­ti­gung geführt. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes hat sich die Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen (nach dem Inlands­kon­zept) im April sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 275.000 ver­rin­gert. Mit 44,90 Mil­lio­nen Per­so­nen fiel sie im Ver­gleich zum Vor­jahr um 218.000 nied­ri­ger aus. Die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung ver­zeich­net im Ver­gleich zum Vor­jahr noch einen Zuwachs. Ins­ge­samt ist sie im März nach hoch­ge­rech­ne­ten Anga­ben der BA im Ver­gleich zum Vor­jahr um 330.000 auf 33,62 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te gestie­gen. Von Febru­ar auf März, bereits von den wirt­schaft­li­chen Ein­schrän­kun­gen durch die Coro­na-Pan­de­mie beein­flusst, ergibt sich sai­son­be­rei­nigt ein Rück­gang um 21.000.

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Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge

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Die Nach­fra­ge nach neu­en Arbeits­kräf­ten ist infol­ge der Coro­na-Kri­se mas­siv zurück­ge­gan­gen. Im Mai waren 584.000 Arbeits­stel­len bei der BA gemel­det, 208.000 weni­ger als vor einem Jahr. Sai­son­be­rei­nigt hat sich der Bestand der bei der BA gemel­de­ten Arbeits­stel­len um 44.000 ver­rin­gert. Die Stel­len­neu­mel­dun­gen haben sich nach dem star­ken Ein­bruch im April aber etwas gefan­gen. Der BA-Stel­len­in­dex (BA X) – ein Indi­ka­tor für die Nach­fra­ge nach Per­so­nal in Deutsch­land – sank im Mai 2020 um 3 Punk­te auf 91 Punk­te. Er liegt damit 38 Punk­te unter dem Vorjahreswert.

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Geld­leis­tun­gen

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1.058.000 Per­so­nen erhiel­ten im Mai 2020 Arbeits­lo­sen­geld, 364.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten in der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de (SGB II) lag im Mai bei 4.027.000. Gegen­über Mai 2019 war dies ein Anstieg von 75.000 Per­so­nen. 7,4 Pro­zent der in Deutsch­land leben­den Per­so­nen im erwerbs­fä­hi­gen Alter waren damit hilfebedürftig.

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Aus­bil­dungs­markt

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Der Aus­gleich auf dem Aus­bil­dungs­markt hat sich im Zuge der Coro­na-Kri­se ver­lang­samt. Von Okto­ber 2019 bis Mai 2020 mel­de­ten sich bei den Agen­tu­ren für Arbeit und den Job­cen­tern 400.000 Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber für eine Aus­bil­dungs­stel­le, 39.000 weni­ger als im Vor­jah­res­zeit­raum. Von die­sen waren 229.000 im Mai noch auf der Suche. Gleich­zei­tig waren 463.000 betrieb­li­che Aus­bil­dungs­stel­len gemel­det, 46.000 weni­ger als vor einem Jahr. Auf­fäl­lig zurück­ge­gan­gen sind im Ver­gleich zum Vor­jahr vor allem gemel­de­te betrieb­li­che Aus­bil­dungs­stel­len in Gas­tro­no­mie- und Hotel­le­rie­be­ru­fen, im Fri­seur­hand­werk, in Maschi­nen­bau- und Betriebs­tech­nik, in der Elek­tro­tech­nik, in kauf­män­ni­schen Beru­fen, in Infor­ma­tik­be­ru­fen, im Lebens­mit­tel­ver­kauf und im Berufs­kraft­ver­kehr. Im Mai waren noch 250.000 Aus­bil­dungs­stel­len unbe­setzt. Ins­ge­samt ist der Aus­bil­dungs­markt im Mai noch sehr in Bewe­gung. Des­halb ist es für eine fun­dier­te Bewer­tung zu früh.


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Lese­r­ECHO ist ein Fran­chise­sys­tem, wel­ches sich auf das Zusam­men­spiel von tra­di­tio­nel­len und neu­en Medi­en posi­tio­niert hat. Der klas­si­sche Ver­lag wird als Agen­tur geführt. Über ein Bau­kas­ten­sys­tem kön­nen die Kun­den vom Lese­r­ECHO-Ver­lag Mar­ke­ting-Kon­zep­te und Kam­pa­gnen umset­zen und steu­ern. Wir brin­gen über unse­re eige­nen Medi­en nicht nur die Reich­wei­ten mit, son­dern ste­hen mit unse­rem Know-how bei der Umset­zung zur Seite.

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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