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Mehr als 4.000 Unterschriften an Sozialministerium übergeben
Übergabe der Unterschriften im Sozialministerium (v.l.) Hans-Dieter Weichers, Hedwig Pruin, Dieter Baumann, Ulf Thiele und Dr. Carola Reimann
Am Ende waren es 4.358 Unterschriften, die sich auf den Weg nach Hannover machten. Sie sind das Ergebnis einer Unterschriftenaktion der CDU-Kreistagsfraktion Leer, mit der dem Bedarf einer Neurologie mit Schlaganfallstation am Klinikum Leer Nachdruck verliehen wurde.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dieter Baumann, seine Stellvertreter Hedwig Pruin und Ulf Thiele (MdL) sowie Kreistagsmitglied Hans-Dieter Weichers überreichten die Unterschriften im Sozialministerium und verdeutlichten nochmals die Notwendigkeit. „Schlaganfallpatienten müssen derzeit nach Emden oder Westerstede. Einige Gebieten im Landkreis Leer wie zum Beispiel das Rheiderland, Oberledinger Land, aber auch Leer und Moormerland liegen so weit entfernt, dass die Fahrt im Rettungswagen teilweise über 30 Minuten beträgt. Mit einer Stroke Unit in Leer könnten die Beförderungszeiten deutlich verkürzt werden“, betonte Dieter Baumann.
Sozialministerin Dr. Carola Reimann nahm die sechs Ordner mit den Unterschriften persönlich entgegen und erklärte die weitere Vorgehensweise. Sie wolle zunächst die Ergebnisse einer Enquetekommission abwarten, die sich mit der Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung in Niedersachsen beschäftigt. Voraussichtlich solle dann Ende des Jahres eine Entscheidung getroffen werden.
Auf diese Entscheidung warten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Leer mittlerweile seit mehreren Jahren. Die hohe Beteiligung an der Unterschriftenaktion ist für die CDU-Kreistagsfraktion ein deutliches Zeichen aus der Bevölkerung. „Dieses tolle Ergebnis haben wir trotz Corona erreicht. Umso mehr möchte ich mich bei allen bedanken, die sich aktiv mit ihrer Unterschrift für eine Schlaganfallstation in Leer eingesetzt haben“, so Dieter Baumann. Da die geplanten Infostände abgesagt werden mussten und keine Unterschriftenlisten ausgelegt werden durften, haben viele Unterstützer Unterschriften im Bekannten- und Verwandtenkreis gesammelt.
Aus dem Rheiderland kamen letztlich über 1.260 Unterschriften, aus der Stadt Leer über 900 und aus Moormerland über 630. Aus dem Südkreis (Westoverledingen, Rhauderfehn und Ostrhauderfehn) wurden rund 970 Unterstützer gezählt.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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