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Coronavirus: Quarantäne bei Rückreise aus einem Risikogebiet
Gesundheitsamt weist auf landesrechtliche Quarantäneregelung bei Reiserückkehrern hin / Informationen und Online-Formular geben Hilfestellung
Leser-ECHO.de
Personen, die nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurück an ihren Wohnort in Niedersachsen kommen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sofort das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt des Landkreises Leer auf die landesrechtlichen Vorschriften hin. Die Quarantäne wird in § 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus geregelt.
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Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV‑2 besteht. Die Risikogebiete werden durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Hierzu zählen aktuell auch beliebte Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, die USA oder die Dominikanische Republik.
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Die Quarantänepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise oder für einen Aufenthalt für weniger als 48 Stunden. Die häusliche Isolierung kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet ein ärztliches Attest vorlegen können, das nach einem Corona-Test bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
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Ein Online-Formular, wo Bürger ihre Rückreise aus einem Risikogebiet dem Gesundheitsamt melden können, steht auf der Homepage der Kreisverwaltung (www.landkreis-leer.de/Coronavirus) unter der Rubrik “Das sollten Bürger wissen” bereit. Zudem können Bürger das Gesundheitsamt auch telefonisch unter der 0491 926 1102 kontaktieren.
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