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Heart of Mercy aus Ostgroßefehn stellt sich vor.
Heart of Mercy ist eine Hilfsorganisation aus Ostgroßefehn, Ostfriesland. Sie besteht seit dem Herbst 2014. Anfang 2019 wurde Heart of Mercy ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt.
Die Hilfsorganisation nimmt den Überschuss der Bevölkerung an Sachspenden, wie z. B. Kleidung, Spielzeug, Erstlingsausstattung, Möbel, Fahrräder und Elektroartikel etc. an und prüft diese auf ihre Vollständigkeit, Sauberkeit und Unversehrtheit. Nach dieser Prüfung werden die Sachspenden kostenlos und unbürokratisch an bedürftige und notleidende Menschen in ganz Ostfriesland und darüber hinaus weitergegeben. Somit versorgt Heart of Mercy mit stetig steigender Tendenz jährlich bis zu 4.000 bedürftige Menschen mit den nötigsten Dingen des täglichen Lebens. Zudem bietet Heart of Mercy eine persönliche Beratung und weitere Hilfestellung an.
Die Hilfsorganisation bildet die Schnittstelle zwischen dem Überschuss der wohlhabenderen Bevölkerung und dem Mangel der bedürftigen Menschen. So ist es möglich, in besonderem Maße nachhaltig zu arbeiten, denn der Großteil der genutzten und/oder vermittelten Artikel sind bereits aus zweiter Hand und im Wirtschaftskreislauf vorhanden. Sie müssen nicht neu produziert werden. Viele der vermittelten Artikel kommen nach Benutzung zur Hilfsorganisation zurück und können erneut weitergegeben werden.
Die Vision:
Die Armut im Mittelpunkt der Gesellschaft zu lindern, sowie den Stolz und die Würde der bedürftigen und notleidenden Menschen zu wahren.
Basisgebend bei Heart of Mercy sind Werte wie Dankbarkeit und Wertschätzung, ob im Umgang mit Kunden*innen und Spender*innen oder innerhalb des Teams. Das Team besteht aus Menschen verschiedener Generationen, Kulturen und Religionen. Jeder, der möchte, kann helfen und wird herzlich aufgenommen.
Aufgrund der Vielfalt der Mitarbeiter werden Toleranz und Rücksicht großgeschrieben. Das Team von Heart of Mercy ist stets offen und ohne jegliche Vorurteile. Auch Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen finden im Team ihren Platz. Dies regt nicht selten zu interessanten Gesprächen und zu einem lebendigen Austausch miteinander an. Dieses Zusammentreffen an Fähigkeiten sieht die Organisation als ein kostbares Gut.
Heart of Mercy versorgt jährlich bis zu 4.000 bedürftige und notleidende Menschen in Ostfriesland und darüber hinaus.
Des Weiteren arbeitet Heart of Mercy besonders familienfreundlich. So richten sich die betrieblichen Schließtage nach den Schulferien. In Ausnahmefällen ist auch eine Mitnahme von Kindern möglich. Zu teaminternen Veranstaltungen sind ausnahmslos alle Familienmitglieder eingeladen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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