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„Zusammen für Tierheime“ — Deutscher Tierschutzbund gibt Leitmotto zum Welttierschutztag bekannt
Zum diesjährigen Welttierschutztag am 4. Oktober ruft der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinen über 740 Mitgliedsvereinen das Leitmotto „Zusammen für Tierheime“ aus. Die Tierschützer wollen damit auf die schwierige Situation der Tierheime aufmerksam machen, die die Corona-Krise mit sich gebracht hat.
„Bei vielen Tierheimen hat Corona ein großes Loch in den Haushalt gerissen. Viele standen bereits vor der Corona-Krise finanziell nicht besonders gut da, jetzt haben sie massive Probleme. Es bleibt zudem zu befürchten, dass beim Züchter, im Handel oder über das Internet unüberlegt angeschaffte Haustiere über kurz oder lang im Tierheim landen, wenn sie ihren Besitzern lästig werden“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Den Haustierboom hatten auch viele Tierheime zu spüren bekommen: Teilweise wurden sie mit einer Flut von Anfragen überschwemmt. Da die Tierheime aber sorgfältig prüfen, ob ein Interessent tatsächlich das passende „Zuhause-für-immer“ bieten kann, war die Vermittlungsrate meist ähnlich wie in „normalen Zeiten“. In manchen Tierheimen lief die Vermittlung besser, in anderen – speziell während des Lockdowns — aber auch schlechter. Bei so gut wie allen Tierheimen sind dagegen fest im Jahresfinanzplan eingerechnete Einnahmen aus Festen, Basaren und Flohmärkten weggebrochen. Zusätzlich wurden vielerorts kaum oder gar keine Pensionstiere abgegeben, die auch Geld in die Kassen bringen. „Ein paar Tierheime konnten eigene kleine Kampagnen fahren, um dem Spendeneinbruch entgegenzuwirken. Dennoch ist die Lage im Ganzen besorgniserregend. Letztlich muss sich zeigen, wie sich die finanzielle Situation im weiteren Jahresverlauf entwickelt“, sagt Schröder. „Wir hoffen, dass viele Tierfreunde weiter bereit sind, den Tieren zu helfen und die so wichtige Tierschutzarbeit in den Vereinen zu unterstützen.“
Über den Welttierschutztag
Der Welttierschutztag geht zurück auf den Heiligen Franz von Assisi, den Schutzpatron der Tiere, der am 4. Oktober 1228 heilig gesprochen wurde. Jährlich nutzen Tierschützer den Tag, um auf das Leid der Tiere aufmerksam machen, welches durch den Menschen verursacht wird.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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