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Caravaning-Tourismus entwickelt eine immer größere Bedeutung für Deutschland
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Borkum / Text: Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)
Caravaning wird seit Jahren quer durch die Gesellschaft immer populärer. Das zeigt die steigende Nachfrage nach neuen, gebrauchten und gemieteten Reisemobilen und Caravans. Gerade in diesen Zeiten erhält die Urlaubsform zusätzlichen Zulauf, da das individuelle Reisen im autarken Fahrzeug mit eigenen Wohn‑, Schlaf‑, Koch- und Sanitärmöglichkeiten in diesen Zeiten besonders sicher ist. Davon profitiert vor allem die Tourismusbranche in Deutschland, denn viele deutsche Caravaning-Fans verreisen im eigenen Land. Das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr e. V. an der Universität München (dwif) hat in einer neuen Studie die Effekte für die Wirtschaft durch Caravaning-Urlauber ermittelt. Ergebnis: 14,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2019 – ein deutlicher Anstieg um 17,6 Prozent seit 2016.
1,6 Mio. Freizeitfahrzeuge in Deutschland – Tendenz steigend
Knapp 1,3 Million Freizeitfahrzeuge (700.000 Caravans und 590.000 Reisemobile) sind inzwischen offiziell in Deutschland zugelassen – Tendenz stark steigend. Circa 110.000 zusätzliche Fahrzeuge sind als Pkw zugelassen, werden aber durch Um- und Ausbauten aber auch für touristische Zwecke genutzt. Rund 230.000 weitere Fahrzeuge waren auf Campingplätzen im Dauereinsatz. Das macht in Summe über 1,6 Millionen Fahrzeuge.
Übernachtungszahlen und Zahl der „Touristik-Camper“ steigen stetig
Touristische Camper tätigten 2019 51 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen. Das ist sind 2,6 Prozent mehr als 2016 (49,7 Millionen). Reisemobilstellplätze zählten im vergangenen Jahr 16,6 Millionen Übernachtung – ein Wachstum von statten 23,0 Prozent zu 2016. Reisemobilisten machten zudem 17,5 Millionen Tagesreisen – 20,7 Prozent mehr als vor drei Jahren (14,5 Millionen). Zudem wurden 52,9 Millionen Aufenthaltstage von Dauercampern in Deutschland gezählt. Das bedeuteten einen Rückgang von 11,5 Prozent vergleichen mit 2016 (59,8 Millionen). Insgesamt ergibt das 138 Millionen Übernachtungen bzw. Tagesreisen im Jahr 2019. „Hauptreiber der Entwicklung ist der Reisemobiltourismus. Betrachtet man die letzten drei Jahre, so gewinnen touristische Camper immer mehr an Bedeutung. Die Übernachtungszahlen von Dauer-Campern sind hingegen deutlich zurückgegangen“, erklärt Dr. Bernhard Harrer, Vorstand des dwif.
Generierte Umsätze durch Camper wachsen kontinuierlich
Die Untersuchung des dwif ergab, dass jeder Caravaner und Reisemobilist pro Urlaubstag rund 50 Euro ausgibt. Hinzu kommen Besucher wie Verwandte und Freunde. Die Ausgaben dieser Personen in den Zielgebieten zusammengenommen ergeben 5,4 Milliarden Euro. Ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber 2016. Wesentlicher Treiber sind Reisemobilisten. Ihr Konsum im Zielgebiet außerhalb von Campingplätzen stieg um 27,1 Prozent auf 1,7 Mrd. Euro. Touristische Camper auf Campingplätzen sind für 2,6 Milliarden Euro verantwortlich (plus 6,8 Prozent), Dauer-Camper hingegen nur für 1,1 Milliarden Euro. Zudem sind ihre Umsätze deutlich rückläufig (minus 8,1 Prozent). Die Ausgaben verteilen sich neben den Übernachtungskosten vor allem auf den Einzelhandel, die Gastronomie und alle Formen von Freizeit- und Kulturangeboten. Einen wichtigen Faktor stellen auch die Investitionen der Caravaning-Touristen in Equipment in Höhe von 4,7 Milliarden Euro dar und die Fahrtkosten, die sich auf 4,6 Milliarden Euro summierten. Davon profitiert auch der deutsche Fiskus: der Steuereffekt stieg um 19,1 Prozent auf knapp 3 Milliarden Euro.
Viele Wirtschaftszweige und der ländliche Raum profitieren
Insgesamt ermittelte die Studie Umsätze von 14,8 Milliarden Euro. Geld, das im Wirtschaftskreislauf bleibt, wie Dr. Harrer ausführt: „Die Betreiber von Camping- und Reismobilstellplätzen bezahlen Warenlieferanten wie Energieversorger oder Bäckereien zudem Dienstleister wie Handwerksbetriebe, Werbeagenturen, Steuerberater, Versicherungen und die Kreditwirtschaft.“ „Caravaning-Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Jobgarant vor allem für den ländlichen Raum und strukturschwache Regionen“, ergänzt Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD). „Die Corona-Pandemie hat kaum eine Branche so hart getroffen wie den Tourismus. Es freut uns, zu sehen, dass der Bereich Camping und Caravaning derzeit trotzdem bzw. besonders gut läuft. Insbesondere der Reisemobiltourismus hat über die vergangenen Jahre enorm an Bedeutung für den Deutschlandtourismus gewonnen. Das wird sich nun noch einmal verstärken“, erklärt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). „Gerade steigen viele Deutsche auf Caravaning-Urlaub um, da man beim individuellen Reisen mit einem autarken Reisemobil oder Caravan unter den derzeitigen Umständen besonders sicher ist“, erklärt Onggowinarso.
Rahmenbedingungen und Infrastruktur verbessern, um Potenziale voll auszuschöpfen
Um die großen Potenziale dieser Urlaubsform noch stärker auszuschöpfen, fordert der CIVD eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wie eine Vereinfachung des Bundesmeldegesetzes und die stärkere Förderung des Neu- und Ausbaus von Reisemobilstellplätzen. Das dwif hat im Rahmen der Studie eine quantitative Befragung der 4.200 Stellplätze in Deutschland durchgeführt. Insgesamt bieten diese Kapazitäten für 67.230 Reisemobile – 8,4 Prozent mehr als vor drei Jahren. Die Zahl der Übernachtungen ist im selben Zeitraum jedoch um 19,5 Prozent gewachsen, folgt steigt die Auslastung. „Setzen sich die beiden Entwicklungen in den kommenden Jahren fort – wovon auszugehen ist – laufen wir in ein Problem. Wir stehen daher im konstruktiven Dialog mit der Politik, um die identifizierten Hemmnisse, insbesondere zu lange Genehmigungsverfahren, abzubauen. Die Studie zeigt, welche wirtschaftlichen Chancen die Schaffung von Stellplatzkapazitäten bietet“, sagt Onggowinarso.
Hoher Besuch auf dem Muster-Stellplatz auf dem Caravan Salon
Auf dem gestern zu Ende gegangenen Caravan Salon in Düsseldorf zeigte der CIVD zusammen mit starken Partnern wie dem ADAC und dem DTV auf einem Muster-Stellplatz, wie ein moderner und erfolgreicher Stellplatz aussehen kann. Zahlreiche Entscheider aus der Kommunalpolitik nutzten die Gelegenheit und ließen sich von den Experten individuell beraten. Am Eröffnungswochenende hatten sich dort bereits NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß über den wachsenden Wirtschaftszweig informiert.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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