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Coro­na: Hin­wei­se zu Osterfeuern

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In Nie­der­sach­sen durf­ten wegen der Coro­na-Kri­se zu Ostern weder öffent­li­che noch pri­va­te Oster­feu­er abge­brannt wer­den. Für die als Oster­feu­er geplan­ten Brauch­tums­feu­er sind an den Stand­or­ten jedoch bereits teil­wei­se Hauf­wer­ke von ent­spre­chen­dem Brenn­ma­te­ri­al auf­ge­schich­tet wor­den, die seit Ostern nicht abge­brannt wer­den konn­ten. Ein Erlass des Nie­der­säch­si­schen Innen­mi­nis­te­ri­ums erlaubt es den Kom­mu­nen ein­ma­lig und unter stren­gen Auf­la­gen für die Ver­an­stal­ter das Abbren­nen die­ser Hau­fen und somit die Aus­übung des Brauch­tums auf einen spä­te­ren Zeit­punkt im Jahr zu ver­schie­ben. Das Brauch­tums­feu­er wird auf dem Fest­land im Land­kreis Leer am ers­ten Wochen­en­de im Okto­ber nach­ge­holt, wie die Kreis­ver­wal­tung am 9. Sep­tem­ber mitteilte.
 
Die nie­der­säch­si­sche Lan­des­re­gie­rung hat bereits ange­kün­digt, ange­sichts des dyna­mi­schen Infek­ti­ons­ge­sche­hens die der­zeit gel­ten­den Coro­na-Maß­nah­men bis zum 8. Okto­ber zu ver­län­gern. Die Kreis­ver­wal­tung nimmt dies zum Anlass, um auf die bestehen­den Regeln hin­zu­wei­sen. Was gilt es beim Abbren­nen der Oster­feu­er zu beach­ten? Die Kreis­ver­wal­tung gibt Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fragen:
 
 
- Wie vie­le Per­so­nen dür­fen beim Abbren­nen des Oster­feu­ers dabei sein?
 
Wäh­rend der Feu­er sind die gel­ten­den Rege­lun­gen zum Schutz vor der Coro­na-Pan­de­mie ein­zu­hal­ten. In der Öffent­lich­keit sind Tref­fen von bis zu 10 Per­so­nen zuläs­sig. Die Anzahl der Haus­hal­te ist bei der 10-Per­so­nen-Regel nicht ausschlaggebend.
 
Die Anzahl von 10 Per­so­nen darf über­schrit­ten wer­den, wenn es sich maxi­mal um zwei Haus­stän­de handelt.
 
Ins­be­son­de­re die Abstands­re­gel war und ist einer der wich­tigs­ten Erfolgs­fak­to­ren für die posi­ti­ven Ent­wick­lun­gen im Infek­ti­ons­ge­sche­hen. Auch wenn die­se bei der 10-Per­so­nen-Regel oder der Zwei-Haus­halts-Regel nicht zwin­gend ein­zu­hal­ten sind, emp­fiehlt das Land Nie­der­sach­sen und auch die Kreis­ver­wal­tung die­se Regel, soweit mög­lich, frei­wil­lig einzuhalten.
 
 
- Gel­ten die­se Kon­takt­be­schrän­kun­gen auch für den Privatbereich?
 
Im pri­va­ten Bereich sind alle Bür­ger nach wie vor gehal­ten, eine ver­tret­ba­re Balan­ce zwi­schen dem Bedürf­nis nach sozia­len Kon­tak­ten und gleich­zei­ti­ger Infek­ti­ons­ver­mei­dung her­zu­stel­len. Jede Per­son hat, so § 1 Absatz 1 der Ver­ord­nung, phy­si­sche Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen, die nicht zu den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stan­des gehö­ren, auf das Not­wen­di­ge zu beschrän­ken. Sofern im eige­nen Gar­ten noch Baum- und Strauch­schnitt für ein geplan­tes Oster­feu­er im April lie­gen geblie­ben ist, soll­te das Brauch­tum in einer Gemein­schaft mit mög­lichst weni­gen Men­schen abge­hal­ten werden.
 
 
- Was gilt es sonst zu beachten?
 
Die all­ge­mei­nen Hin­wei­se für Brauch­tums­feu­er sind auch beim Abbren­nen im Okto­ber maß­ge­bend. Ins­be­son­de­re ist dar­auf zu ach­ten, das bereits auf­ge­schich­te­te Holz vor dem Abbren­nen noch ein­mal umzu­schich­ten, um Tie­re, die sich im Holz­hau­fen ver­ste­cken, zu schützen.
 
Zudem sind Anlie­fe­run­gen wei­te­rer Brenn­ma­te­ria­li­en nicht gestattet.
 
 
- Sind Hygie­ne­kon­zep­te vorzulegen?
 
Hygie­ne­kon­zep­te sind bei Zusam­men­künf­ten bis zehn Per­so­nen nicht not­wen­dig und müs­sen daher nicht vor­ge­legt werden.
 
 
- Wird die Ein­hal­tung der Coro­na-Auf­la­gen kontrolliert?
 
Ja. Die Ord­nungs­äm­ter der Kom­mu­nen wer­den gemein­sam mit der Poli­zei das Gesche­hen beob­ach­ten und die Feu­er kontrollieren.
 
 
- Wel­che Buß­gel­der dro­hen bei Nichteinhaltung?
 
Ver­stö­ße gegen die aktu­ell gel­ten­den Coro­na-Auf­la­gen und gegen das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz wer­den mit ent­spre­chen­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren belegt und könn­ten Buß­gel­der von bis zu 25.000 € nach sich ziehen.
 
 
Alle Oster­feu­er sind vor­ab bei den ört­li­chen Gemein­den anzu­mel­den. Wei­te­re Ein­zel­hei­ten, die im Ein­zel­fall zu ent­schei­den sind, sind eben­falls mit den Gemein­den abzustimmen.
 

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