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Deutscher Tierschutzbund kritisiert Gemauschel bei Reform der EU-Agrarpolitik
Anlässlich der kurzfristig angesetzten Vorverlegung der Abstimmung zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kritisiert der Deutsche Tierschutzbund die intransparente Vorgehensweise.
„Eine Unterhöhlung des parlamentarischen Prozesses, um nötige Reformen zu verhindern, ist inakzeptabel“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Jetzt soll überfallartig abgestimmt werden, bevor die Abgeordneten die zahlreichen Änderungsanträge ausreichend bewerten konnten. Dies gibt dem ganzen Prozedere einen Anstrich von Hinterzimmergemauschel im Sinne der Agrarindustrielobby, das sofort unterbunden werden muss. Ich setze zudem darauf, dass die Abgeordneten ihr Recht einfordern und den Bericht zum Strategieplan bei der finalen Abstimmung ablehnen, damit im Agrarausschuss nach angemessener Debatte ein neuer Bericht erarbeitet wird, der sämtliche Maßnahmen für eine zukunftsfähige Agrarpolitik berücksichtigt. Ein Weiterwirtschaften wie bislang ist keine Option. Das gilt nicht nur für die Abstimmung zur GAP im EU-Parlament, sondern auch für die Positionierung des EU-Agrarrates, wo Bundesministerin Klöckner heute mit ihren europäischen Amtskollegen zur GAP eine gemeinsame Positionierung verhandelt. Es muss grundsätzlich darum gehen, den Tier- und Klimaschutz zu verbessern. Da reichen dann auch keine kleinen Stellschrauben, um die Öffentlichkeit zu beruhigen, sondern das große Rad muss gedreht werden.“
EU-Bürger wollen mehr Tierschutz
Laut einer aktuellen Eurobarometer-Umfrage zur GAP hat Tierschutz für die EU-Bevölkerung höchste Priorität. Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass sich dieses Votum in der Position des EU-Parlaments, der obersten Vertretung der EU-Bürger, widerspiegelt.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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