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Connemann: Fertigstellung der Friesenbrücke ist nach wie vor geplant für Ende 2024
Auf Nachfrage vom LeserECHO-Verlag hat Frau Gitta Connemann ( CDU ) unserer Redaktion vom Stadtportal folgende Antworten zu den wichtigsten Fragen zur aktuellen Lage der Friesenbrücke gegeben:
Wie bewerten Sie diese neuen Informationen bezüglich der möglichen extremen Kostensteigerungen und der deutlich späteren Fertigstellung der Brücke?
Welche neuen Informationen? Dass die Brücke teurer werden würde, wissen wir alle seit 2018, also jetzt seit 2 Jahren. Ganz am Anfang war von 28 Millionen Euro die Rede, heute kalkulieren wir mit 66 Millionen. Die genaue Zahl lässt sich dann auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses errechnen. Der Bericht des Bundesrechnungshofes beschreibt ein Horrorszenario. Neuinformationsgehalt gleich null. Der Bericht ist ein Sammelsurium an Mutmaßungen. Alle nur denkbaren Risiken, die sich nur irgendwie irgendwann realisieren könnten, sind summiert und hochgerechnet worden. Das sind für mich keine Informationen sondern Hypothesen. Und zwar offenkundig mit dem Ziel, ein Projekt kaputt zu rechnen und zu reden.
Der Bundesrechnungshof fordert eine Prüfung des Projektes. Sehen Sie das auch so?
Nein. Eine Sonderprüfung ist nicht erforderlich. Denn dieses Projekt ist das wahrscheinlich am genauesten hinterfragte und geprüfte Infrastrukturprojekt des Bundes. Rechtlich und finanziell. Die Prüfung wird ständig aktualisiert. Wie jetzt zum Beispiel durch das laufende Planfeststellungsverfahren. Dieses ist zu 80 % abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss wird für 2021 erwartet.
Der Bundesrechnungshof stellt in dem Bericht eine Drehbrücke praktisch infrage. Sind Sie weiterhin für diese Lösung oder kommt für Sie auch eine andere Lösung – zum Beispiel eine Klappbrücke – in Betracht?
Mir ist neu, dass der Bundesrechnungshof nun auch schon Brücken bauen kann. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber lachen. Da sitzen Beamte am grünen Tisch, legen das schlimmstmögliche Szenario zu Grunde und entscheiden sich für eine andere Brückenkonstruktion. Ich habe keinen der Herrschaften bei den Gesprächen mit der DB-AG als Bauherrin, mit Bund und Land als Finanziers oder aber der Region als unmittelbar Betroffene gesehen oder gehört. Alle gemeinsam haben sich für die jetzt gewählte Konstruktion stark gemacht. Ohne diese hätte die Meyer-Werft dauerhaft keine Perspektive am bisherigen Standort. Das betrifft tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern samt ihrer Familien. Über eine solche leichtfertige Empfehlung kann ich nur den Kopf schütteln.
Nachdem diese neuen Infos bekanntgeworden sind: Welche weiteren Schritte fordern Sie?
Es gibt keine neuen Informationen. Ich fordere, dass der Rechnungshof von seinen abstrusen Empfehlungen abrückt. Was würden diese bedeuten:
A) Das aktuelle Planfeststellungsverfahren müsste abgebrochen werden — und das kurz vor seinem Abschluss.
B) Planung und Umsetzung für eine Wiederherstellung im alten Zustand müssten neu begonnen werden. Die Region würde bei null beginnen. Über den damit verbundenen Zeitverlust schweigt der Bundesrechnungshof sich wohlweißlich aus. Alle bisherigen Kosten müssten wir abschreiben. Auch das bleibt unerwähnt.
C) Der Region würde die Zukunftsperspektive genommen.
Kurzum: Ich fordere, dass an der Planung festgehalten wird.
Eine Fertigstellung der für viele wichtigen Verbindung erst 15 Jahre nach dem Unfall: Eine mögliche Inbetriebnahme im Jahr 2030!!! Was sagen Sie den Menschen hier in der Region? Wie wollen Sie diese Nachricht verkaufen?
Ich will diese Nachricht nicht “verkaufen”. Denn ich will eine Fertigstellung zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und dieser ist nach wie vor geplant für Ende 2024. Noch einmal: Der Bundesrechnungshof hat eine hypothetische Berechnung der DB-AG zugrunde gelegt, die vom allerschlimmsten Fall ausgeht. Es gibt derzeit keine Anhaltspunkte, dass dieser eintreten könnte. Diesen Beweis bleibt der Hof schuldig.
Wie sollen die Mehrkosten finanziert werden?
Schon seit zwei Jahren wissen wir, dass der Neubau der Brücke teurer werden wird als zunächst angenommen. Wir haben auf Bundesebene dafür die Weichen gestellt. Ich bin insoweit insbesondere meinem Kollegen und Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann MdB sowie meinem Kollegen Eckhard Rehberg MdB für Ihre Unterstützung dankbar. Denn es war und ist klar: Der Bund wird den Löwenanteil schultern müssen. Das Land wird einen Anerkennungsbeitrag leisten. Dieser beläuft sich auf fünf Millionen und ist fest zugesagt. Andere Finanziers kommen nicht in Betracht. Dies betrifft sowohl die Kommunen, als auch die Meyer Werft, von der die öffentliche Hand rein rechtlich keine Gelder nehmen darf. Wir werden als Bund unsere Verantwortung tragen. Denn unsere Heimat hat es verdient.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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