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Con­ne­mann: Fer­tig­stel­lung der Frie­sen­brü­cke ist nach wie vor geplant für Ende 2024

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Auf Nach­fra­ge vom Lese­r­ECHO-Ver­lag hat Frau Git­ta Con­ne­mann ( CDU ) unse­rer Redak­ti­on vom Stadt­por­tal fol­gen­de Ant­wor­ten zu den wich­tigs­ten Fra­gen zur aktu­el­len Lage der Frie­sen­brü­cke gegeben:

Wie bewer­ten Sie die­se neu­en Infor­ma­tio­nen bezüg­lich der mög­li­chen extre­men Kos­ten­stei­ge­run­gen und der deut­lich spä­te­ren Fer­tig­stel­lung der Brücke?

Wel­che neu­en Infor­ma­tio­nen? Dass die Brü­cke teu­rer wer­den wür­de, wis­sen wir alle seit 2018, also jetzt seit 2 Jah­ren. Ganz am Anfang war von 28 Mil­lio­nen Euro die Rede, heu­te kal­ku­lie­ren wir mit 66 Mil­lio­nen. Die genaue Zahl lässt sich dann auf der Grund­la­ge des Plan­fest­stel­lungs­be­schlus­ses errech­nen. Der Bericht des Bun­des­rech­nungs­ho­fes beschreibt ein Hor­ror­sze­na­rio. Neu­in­for­ma­ti­ons­ge­halt gleich null.  Der Bericht ist ein Sam­mel­su­ri­um an Mut­ma­ßun­gen. Alle nur denk­ba­ren Risi­ken, die sich nur irgend­wie irgend­wann rea­li­sie­ren könn­ten, sind sum­miert und hoch­ge­rech­net wor­den. Das sind für mich kei­ne Infor­ma­tio­nen son­dern Hypo­the­sen. Und zwar offen­kun­dig mit dem Ziel, ein Pro­jekt kaputt zu rech­nen und zu reden.

Der Bun­des­rech­nungs­hof  for­dert eine Prü­fung des Pro­jek­tes. Sehen Sie das auch so?

Nein. Eine Son­der­prü­fung ist nicht erfor­der­lich. Denn die­ses Pro­jekt ist das wahr­schein­lich am genau­es­ten hin­ter­frag­te und geprüf­te Infra­struk­tur­pro­jekt des Bun­des. Recht­lich und finan­zi­ell. Die Prü­fung wird stän­dig aktua­li­siert. Wie jetzt zum Bei­spiel durch das lau­fen­de Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren. Die­ses ist zu 80 % abge­schlos­sen. Der Plan­fest­stel­lungs­be­schluss wird für 2021 erwartet. 

Der Bun­des­rech­nungs­hof  stellt in dem Bericht eine Dreh­brü­cke prak­tisch infra­ge. Sind Sie wei­ter­hin für die­se Lösung oder kommt für Sie auch eine ande­re Lösung – zum Bei­spiel eine Klapp­brü­cke – in Betracht?

Mir ist neu, dass der Bun­des­rech­nungs­hof nun auch schon Brü­cken bau­en kann. Wenn es nicht so trau­rig wäre, könn­te man dar­über lachen. Da sit­zen Beam­te am grü­nen Tisch, legen das schlimmst­mög­li­che Sze­na­rio zu Grun­de und ent­schei­den sich für eine ande­re Brü­cken­kon­struk­ti­on. Ich habe kei­nen der Herr­schaf­ten bei den Gesprä­chen mit der DB-AG als Bau­her­rin, mit Bund und Land als Finan­ziers oder aber der Regi­on als unmit­tel­bar Betrof­fe­ne gese­hen oder gehört. Alle gemein­sam haben sich für die jetzt gewähl­te Kon­struk­ti­on stark gemacht. Ohne die­se hät­te die Mey­er-Werft dau­er­haft kei­ne Per­spek­ti­ve am bis­he­ri­gen Stand­ort. Das betrifft tau­sen­de von Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern samt ihrer Fami­li­en. Über eine sol­che leicht­fer­ti­ge Emp­feh­lung kann ich nur den Kopf schütteln. 

Nach­dem die­se neu­en Infos bekannt­ge­wor­den sind: Wel­che wei­te­ren Schrit­te for­dern Sie?

Es gibt kei­ne neu­en Infor­ma­tio­nen. Ich for­de­re, dass der Rech­nungs­hof von sei­nen abstru­sen Emp­feh­lun­gen abrückt. Was wür­den die­se bedeuten: 

 A) Das aktu­el­le Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren müss­te abge­bro­chen wer­den — und das kurz vor sei­nem Abschluss.

 B) Pla­nung und Umset­zung für eine Wie­der­her­stel­lung im alten Zustand müss­ten neu begon­nen wer­den. Die Regi­on wür­de bei null begin­nen. Über den damit ver­bun­de­nen Zeit­ver­lust schweigt der Bun­des­rech­nungs­hof sich wohl­weiß­lich aus. Alle bis­he­ri­gen Kos­ten müss­ten wir abschrei­ben. Auch das bleibt unerwähnt.

 C) Der Regi­on wür­de die Zukunfts­per­spek­ti­ve genommen.

 Kurz­um: Ich for­de­re, dass an der Pla­nung fest­ge­hal­ten wird.

Eine Fer­tig­stel­lung der für vie­le wich­ti­gen Ver­bin­dung erst 15 Jah­re nach dem Unfall:  Eine mög­li­che Inbe­trieb­nah­me im Jahr 2030!!! Was sagen Sie den Men­schen hier in der Regi­on?  Wie wol­len Sie die­se Nach­richt verkaufen?

Ich will die­se Nach­richt nicht “ver­kau­fen”. Denn ich will eine Fer­tig­stel­lung zum frü­hest­mög­li­chen Zeit­punkt. Und die­ser ist nach wie vor geplant für Ende 2024. Noch ein­mal: Der Bun­des­rech­nungs­hof hat eine hypo­the­ti­sche Berech­nung der DB-AG zugrun­de gelegt, die vom aller­schlimms­ten Fall aus­geht. Es gibt der­zeit kei­ne Anhalts­punk­te, dass die­ser ein­tre­ten könn­te. Die­sen Beweis bleibt der Hof schuldig. 

Wie sol­len die Mehr­kos­ten finan­ziert werden?

Schon seit zwei Jah­ren wis­sen wir, dass der Neu­bau der Brü­cke teu­rer wer­den wird als zunächst ange­nom­men. Wir haben auf Bun­des­ebe­ne dafür die Wei­chen gestellt. Ich bin inso­weit ins­be­son­de­re mei­nem Kol­le­gen und Par­la­men­ta­ri­schen Staats­se­kre­tär Enak Fer­le­mann MdB sowie mei­nem Kol­le­gen Eck­hard Reh­berg MdB für Ihre Unter­stüt­zung dank­bar. Denn es war und ist klar: Der Bund wird den Löwen­an­teil schul­tern müs­sen. Das Land wird einen Aner­ken­nungs­bei­trag leis­ten. Die­ser beläuft sich auf fünf Mil­lio­nen und ist fest zuge­sagt.  Ande­re Finan­ziers kom­men nicht in Betracht. Dies betrifft sowohl die Kom­mu­nen, als auch die Mey­er Werft, von der die öffent­li­che Hand rein recht­lich kei­ne Gel­der neh­men darf. Wir wer­den als Bund unse­re Ver­ant­wor­tung tra­gen. Denn unse­re Hei­mat hat es verdient.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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