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Teurer, später und nicht mehr nachvollziehbar – Die unendliche Geschichte der Friesenbrücke
„Die Friesenbrücke zeigt, wie schlecht mit Infrastrukturprojekten umgegangen wird“, meint Jens Völker, Vorsitzender der Freien Demokraten im Landkreis Leer. „Kaum ein Projekt wird pünktlich fertig, sondern im Gegenteil, es kommt zu massiven Verzögerungen bei gleichzeitigen Kostensteigerungen.“, moniert Völker. Die Nachvollziehbarkeit für die Bürger ist nach Ansicht der FDP schon lange nicht mehr gegeben. Die kaputte Friesenbrücke sei Symbolbild für die Mißstände in der Infrastruktur und fehlender Transparenz bei den Planungsverfahren, beklagt die FDP. Es fehle an verlässlichen Aussagen aus der Politik. „Wir brauchen Vorrang für Infrastrukturprojekte!“ fordert Jens Völker. – „Verkehrswege wie Straßen und Brücken, aber auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur mit Glasfaser und 5G – all dem muss eine deutlich höhere Bedeutung zugemessen werden. Nur so haben wir hier auf dem Land gleich faire Chancen zum Wohnen in der Stadt. So wie es aktuell läuft, wird die Kluft zwischen Stadt und Land nur größer und die hiesige ländliche Region wird weiter abgehängt,“ meint der FDP Kreisvorsitzende. Das „Projekt“ Friesenbrücke zieht sich nun schon seit fast 5 Jahren – ohne dass etwas gebaut wurde! Für welche Leistungen ist bisher wieviel Geld geflossen, fragt die FDP? Wer übernimmt die Verantwortung für das drohende Scheitern der Wonderline mit den Niederlanden? Die Planungsverfahren müssten auf den Prüfstand und einfacher werden, fordert Jens Völker. Wenn es jetzt eine weitere Verzögerung geben sollte, ginge erneut deutlich Vertrauen in die Politik verloren. Hiergegen helfen nach Überzeugung der FDP nur Taten und eine Einhaltung der Versprechen. Diese sind vom zuständigen CSU-geführten Verkehrsministerium nunmehr überfällig, so die FDP in Ihrer Mitteilung abschließend.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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