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Corona: Christkindlesmarkt Nürnberg wird abgesagt
Angesichts der schnell steigenden Corona-Fallzahlen hat die Stadt Nürnberg schweren Herzens entschieden, den Christkindlesmarkt 2020 von Freitag, 27. November, bis Heiligabend, Donnerstag, 24. Dezember 2020, abzusagen. „Uns fällt diese Entscheidung sehr schwer. Der Christkindlesmarkt mit seiner großen Tradition gehört zu Nürnberg. Eine Adventszeit ohne Prolog des Christkinds und ohne das Städtlein aus Holz und Tuch auf dem Hauptmarkt ist für uns wie für die vielen Besucherinnen und Besucher Nürnbergs von nah und fern nur schwer vorstellbar. Und doch sind wir nach langer Abwägung und zum Schutz der Bevölkerung zu dem Schluss gekommen, den Christkindlesmarkt in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen“, sagt Oberbürgermeister Marcus König.
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen bewegt sich auch in Nürnberg in Richtung des Schwellenwerts von 100 und mehr Infektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Aktuell beträgt der Wert nach der Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums 76,01. „Es ist davon auszugehen, dass die Schwelle noch in nächster Zeit über 100 steigt und die Corona-Ampel des Ministeriums auf dunkelrot umspringt“, betont OB Marcus König. Damit gelten noch einmal zusätzliche Beschränkungen für die Bevölkerung und Veranstaltungen.
König erklärt weiter: „Vor diesem Hintergrund halten wir es für das falsche Signal, den Christkindlesmarkt zu veranstalten.“ Obwohl das städtische Marktamt in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Schausteller und der Marktkaufleute einen dezentralen Christkindlesmarkt mit einem sehr strengen Hygiene-Konzept für die Corona-Zeit entwickelt hatte, wie der Oberbürgermeister unterstreicht. Der Markt hätte auf insgesamt vier Plätzen in der Altstadt stattgefunden. Dies hätte die Besucherströme entzerrt und mehr Platz auf dem Hauptmarkt geschaffen. Breitere Budengassen und eine Maskenpflicht sowie zahlreiche Desinfektionsständer hätten für zusätzliche Hygiene gesorgt. „Dennoch können wir eine zusätzliche Ansammlung von vielen Tausend Menschen in der Innenstadt nicht verantworten“, bedauert OB Marcus König. Er hatte die Verbände der Schausteller und der Marktkaufleute zuvor von dieser Entscheidung der Stadt informiert.
Oberbürgermeister König und Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas haben ihnen angeboten, ähnlich wie schon in den Monaten über den Sommer in der Adventszeit mit einzelnen Ständen verteilt über das Stadtgebiet oder in den Stadtteilen vertreten zu sein. „Wir wissen um die besondere Bedeutung der Weihnachtszeit für die Marktbeschicker und ihre Familien“, sagt Dr. Fraas. „Der Christkindlesmarkt hat eben auch eine besondere wirtschaftliche Bedeutung für Nürnberg. Davon profitieren die Schausteller und Marktkaufleute, der Einzelhandel sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Auch aus diesem Grund tut uns die Entscheidung sehr weh“, sagt der Wirtschaftsreferent. „Ich kann alle verstehen, die – mich eingeschlossen – nun hart an dieser Entscheidung zu knabbern haben. Aber es ist ein Gebot der Vernunft“, so Dr. Fraas. „Lieber jetzt die Notbremse ziehen, als erst ein paar Tage vor Beginn.“
Die Stadt Nürnberg überlegt dennoch, welche Rolle das beliebte Nürnberger Christkind als Botschafter der Stadt nun in der Adventszeit übernehmen kann. Auch für Christkind Benigna Munsi ist die Absage nicht leicht. „Aber es ist in Anbetracht der aktuellen Situation die richtige Entscheidung. Es tut mir persönlich sehr leid; auch für mich, für die Nürnbergerinnen und Nürnberger, die vielen Besucherinnen und Besucher von auswärts und natürlich vor allem für die Kinder.“
Quelle: Presse- und Informationsamt Leitung: Andreas Franke Foto: Uwe Niklas — Stadt Nürnberg
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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