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Schweinestau droht zu eskalieren
Deutscher Tierschutzbund fordert Systemwechsel
Foto: A.Farkas/afi
Angesichts des Rückstaus von Schweinen in Mast- und Aufzuchtbetrieben fordert der Deutsche Tierschutzbund eine Abkehr vom nicht krisensicheren System der Schweine-„Produktion“. Maßnahmen, wie die von Bundesministerin Julia Klöckner geforderte Schlachtung an Wochenenden und Feiertagen lösten das Problem nicht langfristig. Akute Auslöser für den „Schweinestau“ in den Ställen sind die durch Corona eingeschränkten Schlacht- und Zerlegekapazitäten sowie die Afrikanische Schweinepest (ASP), welche die Abnahme der Schweine und den Absatz des Fleisches erschwert.
„Das bestehende System der Agrarindustrie mit seiner eng getakteten und allein am Profit orientierten Intensivtierhaltung stößt an seine Grenzen. Die derzeit dramatische Lage zeigt: Das System ist nicht krisensicher. Lediglich die Schlachtkapazitäten zu erhöhen, wird langfristig nicht helfen. Der Systemwechsel, der insbesondere mit der Reduzierung von Beständen einhergehen muss, ist lange überfällig und dringender denn je, da ein Ende der Schwierigkeiten durch Corona und die ASP nicht absehbar ist. Die Ferkelerzeugung muss jetzt heruntergefahren werden. Ebenso braucht es eine Flächenbindung der landwirtschaftlichen Tierhaltung, eine Dezentralisierung und eine Abkehr von der Exportorientierung“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
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In konventioneller Haltung leben Schweine auf sehr engem Raum, der durch die derzeitige Überbelegung weiter schrumpft. Zu viele Schweine in einer Bucht konkurrieren um Ressourcen, wie Platz, Futter und Wasser oder Beschäftigungsmaterial. Durch die massive Überbelegung verschlechtert sich auch die Luftqualität; Schadgaswerte können ansteigen, was die Atemwege belastet und die Gesundheit der Tiere gefährdet. Eine solche Situation bedeutet Stress und kann auch zu Verhaltensstörungen und gesteigerter Aggression und damit Verletzungen führen. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes muss jedoch für jedes Schwein der Zugang zu den notwendigen Ressourcen gewährleistet sein. Reichen die Fressplätze nicht mehr aus, muss beispielsweise eine Bodenfütterung Abhilfe schaffen. Eine weitere Vergrößerung des Rückstaus müsse kurzfristig und mit vereinten Kräften unter anderem durch die Wiederherstellung des normalen Arbeitsbetriebs in Schlacht- und Zerlegeunternehmen verhindert werden — immer unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes und der Hygieneregeln. Nichtsdestotrotz müsse jetzt an den großen Stellschrauben gedreht werden, um in Zukunft eine resiliente Form der Landwirtschaft zu ermöglichen. Hier sieht der Verband die Politik in der Pflicht.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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