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Digital vor Ort – Internetauftritt für Vereine
Digital vor Ort
Digital vor Ort – Internetauftritt für Vereine heute
Sie lernen Schritt für Schritt wie eine Internetseite gestaltet werden kann, wie Sie Informationen platzieren und aktuell halten können.
Die Online-Schulung findet am 16. und 18.11.2020 jeweils von 18 – 20.30 Uhr statt.
Anmeldungen sind online unter https://ehrenamt.landkreis-leer.de/Angebote/Digital-vor-Ort oder telefonisch unter 0491 9264047 möglich.
Digital vor Ort — PowerPoint
Sie möchten Ihren Verein oder Ihre gem. Organisation präsentieren und es fehlt Ihnen das technische Wissen, wie das Werkzeug PowerPoint funktioniert? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Im Rahmen des Projektes „Digital vor Ort“ für Vereinsvorstände und Funktionsträger im Landkreis Leer beginnt am 24. November 2020 die „PowerPoint Grundlagen I“ Schulung. Die Schulung findet aufgrund der aktuellen Situation im Rahmen der Corona-Pandemie im Onlineformat statt. Sie findet am 24. und 25.11.2020 jeweils von 18:30 bis 20:45 Uhr statt.
Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter https://ehrenamt.landkreis-leer.de/Angebote/Digital-vor-Ort. Anmeldungen sind auch telefonisch unter 0491- 9264047 möglich.
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Herzlich willkommen,
auf dem virtuellen Marktplatz des Landkreises Leer. In Anbetracht der derzeitigen Situation sind schnelle Informationsbeschaffung, unkompliziertes Einkaufen und eine einfache Bedienbarkeit notwendig.
Der virtuelle Marktplatz des Landkreises Leer zeigt Ihnen:
- Welche regionalen Unternehmen ihre Produkte ausliefern
- Wo Sie im Landkreis Leer Hilfe anbieten oder erhalten können
- Wo Sie Informationen rund um das Coronavirus erhalten
Die Online-Plattform des Landkreises Leer wird von den kreiseigenen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sowie von vielen weiteren Akteuren und Organisationen unterstützt.
Lokale Unternehmen und Gastronomiebetriebe sind herzlich dazu eingeladen, ihr Angebot auf dieser Seite darzustellen. Klicken Sie dazu auf die Schaltfläche „Mitmachen“.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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