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Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Leer wird angeordnet
Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen / Landkreis erlässt Allgemeinverfügung
Nachdem bei Wildvögeln die hoch ansteckende Geflügelpest nachgewiesen worden ist, gilt ab Sonnabend auch im Landkreis Leer eine Aufstallpflicht für Geflügel. Angeordnet wird sie in einer Allgemeinverfügung des Landkreises, die an diesem Freitag in den hiesigen Tageszeitungen veröffentlicht und am Tag darauf in Kraft treten wird.
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Die Geflügelpest, im Volksmund Vogelgrippe genannt, ist bei zahlreichen Wildvögeln, aber auch in Beständen mit Hausgeflügel in den Niederlanden und Deutschland nachgewiesen worden. Darunter waren vier tote Wildgänse auf Borkum. Die Nachweise stehen im Zusammenhang mit dem jährlichen Herbstzug von Wasservögeln. Für Menschen gilt das Virus als ungefährlich.
Wildvögel können das Virus verbreiten. Damit steigt das Risiko, dass die Vogelgrippe auch in Geflügelbestände hineingetragen wird. Um diese Bestände zu schützen und eine Ausbreitung zu vermeiden, wird nun wie in anderen Kommunen im Nordwesten für den Landkreis Leer eine Aufstallpflicht angeordnet. Die Aufstallung kann beispielsweise erfolgen, indem ein engmaschiger Zaun um die Ausläufe gezogen wird, der ein Eindringen von Wildvögeln verhindert.
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle des Landkreises Leer weist darauf hin, dass jegliche Geflügelhaltung sowohl bei der Behörde zu melden ist wie auch bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Dies gilt ebenfalls für Kleinstbestände von Privatleuten. Bei Verstößen kann ein Bußgeld festgesetzt werden.
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