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Stall­pflicht für Geflü­gel im Land­kreis Leer wird angeordnet

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Geflü­gel­pest bei Wild­vö­geln nach­ge­wie­sen / Land­kreis erlässt Allgemeinverfügung
 
Nach­dem bei Wild­vö­geln die hoch anste­cken­de Geflü­gel­pest nach­ge­wie­sen wor­den ist, gilt ab Sonn­abend auch im Land­kreis Leer eine Auf­stall­pflicht für Geflü­gel. Ange­ord­net wird sie in einer All­ge­mein­ver­fü­gung des Land­krei­ses, die an die­sem Frei­tag in den hie­si­gen Tages­zei­tun­gen ver­öf­fent­licht und am Tag dar­auf in Kraft tre­ten wird.
 
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Die Geflü­gel­pest, im Volks­mund Vogel­grip­pe genannt, ist bei zahl­rei­chen Wild­vö­geln, aber auch in Bestän­den mit Haus­ge­flü­gel in den Nie­der­lan­den und Deutsch­land nach­ge­wie­sen wor­den. Dar­un­ter waren vier tote Wild­gän­se auf Bor­kum. Die Nach­wei­se ste­hen im Zusam­men­hang mit dem jähr­li­chen Herbst­zug von Was­ser­vö­geln. Für Men­schen gilt das Virus als ungefährlich.
 
Wild­vö­gel kön­nen das Virus ver­brei­ten. Damit steigt das Risi­ko, dass die Vogel­grip­pe auch in Geflü­gel­be­stän­de hin­ein­ge­tra­gen wird. Um die­se Bestän­de zu schüt­zen und eine Aus­brei­tung zu ver­mei­den, wird nun wie in ande­ren Kom­mu­nen im Nord­wes­ten für den Land­kreis Leer eine Auf­stall­pflicht ange­ord­net. Die Auf­stal­lung kann bei­spiels­wei­se erfol­gen, indem ein eng­ma­schi­ger Zaun um die Aus­läu­fe gezo­gen wird, der ein Ein­drin­gen von Wild­vö­geln verhindert.
 
Das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Lebens­mit­tel­kon­trol­le des Land­krei­ses Leer weist dar­auf hin, dass jeg­li­che Geflü­gel­hal­tung sowohl bei der Behör­de zu mel­den ist wie auch bei der Nie­der­säch­si­schen Tier­seu­chen­kas­se. Dies gilt eben­falls für Kleinst­be­stän­de von Pri­vat­leu­ten. Bei Ver­stö­ßen kann ein Buß­geld fest­ge­setzt werden.
 
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