Blaulicht

Fal­sche Gewinnversprechen

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Foto: Sascha Bus­ker @LeserECHO

Rhau­der­fehn — Fal­sche Gewinn­ver­spre­chen In dem Zeit­raum vom 17.11.2020 bis zum 18.11.2020 kam es im Bereich der Gemein­de Rhau­der­fehn zu Anru­fen von Betrü­gern, wel­che vor­ga­ben, Geld­ge­win­ne gegen Gebüh­ren­zah­lung an Mit­bür­ger aus­zah­len zu wol­len. In den bei der Poli­zei Rhau­der­fehn gemel­de­te Fäl­len ver­lang­ten die Täter als Gebühr den Erwerb von Bezahl­kar­ten, mit deren Num­mern­codes Ein­käu­fe im Inter­net getä­tigt wer­den kön­nen. Gegen einen angeb­li­chen Gebüh­ren­bei­trag von umge­rech­net 900 Euro sol­le eine fünf­stel­li­ge Gewinn­sum­me aus­ge­hän­digt wer­den. Die Geld­codes soll­ten dann angeb­lich per­sön­lich gegen Gewinn­über­ga­be getauscht wer­den. In den gemel­de­ten Fäl­len kam es zu kei­ner Geld­über­ga­be und kei­nem per­sön­li­chen Auf­tre­ten der Betrü­ger. Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, dass die Gewinn­ver­spre­chen am Tele­fon Betrugs­de­lik­te dar­stel­len, bei wel­chen die poten­ti­el­len Geschä­dig­ten ledig­lich ver­an­lasst wer­den sol­len, Bezahl­kar­ten zu kau­fen und die Codes zu über­mit­teln. Bis­her ist der Poli­zei noch kei­ne per­sön­li­che Abho­lung der Bezahl­kar­ten bekannt, da die Täter in der Regel ver­su­chen, die Codes tele­fo­nisch zu erlan­gen. Die Bevöl­ke­rung wird gebe­ten, die­se Gewinn­an­ru­fe am Tele­fon zu igno­rie­ren und kei­ne Bezahl­codes zu erwer­ben, bzw. die­se am Tele­fon durchzugeben.

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Leer — Ver­such­ter Taschen­dieb­stahl Am 18.11.2020 um 11:30 Uhr ver­such­te ein bis­lang unbe­kann­ter Täter an der Frie­sen­stra­ße eine Tasche zu ent­wen­den, indem er die­se aus dem hin­te­ren Korb einer que­ren­den Fahr­rad­fah­re­rin nahm. Die 51-jäh­ri­ge Rad­fah­re­rin bemerk­te den Vor­gang und mach­te sich umge­hend ver­bal bemerk­bar. Dabei for­der­te sie den Täter auf, die Tasche umge­hend zurück­zu­ge­ben. Der Tat­ver­däch­ti­ge ließ die Tasche dar­auf­hin fal­len und behaup­te­te, nur Spaß gemacht zu haben. Trotz­dem nahm er dann die Tasche erneut an sich, ließ dann aber auf­grund einer wei­te­ren kla­ren ver­ba­len Reak­ti­on der Geschä­dig­ten die Tasche erneut fal­len und flüch­te­te von der Ört­lich­keit. Die Poli­zei hat in die­sem Fall die Ermitt­lun­gen auf­ge­nom­men und bit­tet mög­li­che Zeu­gen der Tat, sich fern­münd­lich mit der Poli­zei­dienst­stel­le in Leer in Ver­bin­dung zu set­zen. Zudem weist die Poli­zei in die­sem Zusam­men­hang dar­auf­hin, kei­ne Wert­ge­gen­stän­de unge­si­chert in einem offe­nen Fahr­rad­korb zu trans­por­tie­ren, son­dern auf Abde­ckun­gen oder ver­schließ­ba­re Trans­port­be­hält­nis­se zurückzugreifen.

Emden — Fah­ren ohne Zulas­sung Am 17.11.2020 fiel einer zivi­len Funk­strei­fe auf der Thü­rin­ger Stra­ße ein Pkw Audi auf, wel­cher mit einem Kenn­zei­chen ohne Zulas­sungs­pla­ket­te im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum unter­wegs war. Daher ent­schlos­sen sich die Ein­satz­kräf­te zu einer Kon­trol­le. Bei der Nach­fahrt stell­ten die Beam­ten zudem fest, dass sich am Heck des Fahr­zeu­ges gar kein Kenn­zei­chen befand, son­dern nur ein Papp­schild ein­ge­legt war. Bei der nach­fol­gen­den Kon­trol­le konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass der Pkw Audi nicht amt­lich zuge­las­sen ist und mit einem für das Fahr­zeug nicht vor­ge­se­he­nen Kenn­zei­chen genutzt wur­de. Auch konn­te der jun­ge Mann, der angab im Besitz eines ita­lie­ni­schen Füh­rer­scheins zu sein, kei­ne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis vor­zei­gen. Die Wei­ter­fahrt mit dem nicht zuge­las­se­nen Fahr­zeug wur­de unter­sagt. Die Ermitt­lun­gen zum Vor­fall dau­ern an.

 


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