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Mehr Tierschutz in der Manege
Bundesministerin Julia Klöckner legt Verordnung zum Verbot zahlreicher Wildtiere in reisenden Zirkussen vor
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, sorgt für mehr Tierschutz in Zirkussen. Die Ministerin hat heute einen Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Zurschaustellung zahlreicher Wildtierarten dort verbietet.
Die Haltung im Zirkusbetrieb ist für die Tiere eine große Belastung: Sie sind an bis zu 50 wechselnden Orten im Jahr, Gehege und Ausläufe sind beengt. Dabei haben Wildtiere – im Vergleich zu domestizierten Tieren – höhere Ansprüche, wenn es um eine artgerechte Haltung geht. Der Umgang mit dem Menschen und mangelhafte Haltungsbedingungen verursachen bei Wildtieren deutlich mehr Stress als bei Haustieren.
Deshalb verbietet Bundesministerin Julia Klöckner folgende Tiere in Wanderzirkussen: Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären. Diese Tiere dürfen nicht neu angeschafft werden. Andere Wildtierarten – etwa Großkatzen – sind nach Expertenmeinungen nicht rechtssicher zu verbieten. Dafür würden derzeit juristisch verwertbare wissenschaftliche Erkenntnisse nicht ausreichen.
Julia Klöckner: „Wildtiere gehören nicht in die Manege. Gerade in Wanderzirkussen leiden sie unter dem ständigen Reisen, den oft nicht artgerechten Bedingungen vor Ort. Klar ist deshalb: Hier geht der Tierschutz vor! Mit der Verordnung kommen wir einen großen Schritt voran. Verbunden mit dem klaren Ziel, das jetzt vorgelegte Verbot auf andere Wildtierarten auszuweiten. Voraussetzung dafür ist die wissenschaftliche Grundlage – damit ein Verbot auch rechtssicher ist und bei Klage Bestand hat.“
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Zudem legt die Verordnung erstmals spezifische Anforderungen an die Haltung aller Tiere in Zirkussen fest. Das umfasst etwa:
• die Unterbringung in geeigneten Haltungseinrichtungen,
• die Versorgung der Tiere durch fachkundige Personen,
• Maßnahmen für die Behandlung kranker oder verletzter Tiere,
• die Beförderung in geeigneten Transportmitteln,
• die Beschränkung der Beförderungsdauer auf das erforderliche Maß sowie
• die Trainingsbedingungen nach Alter, Veranlagung, Leistungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit und Ausbildungsstand.
Hintergrund:
• Das BMEL hat bereits in den vergangenen Jahren verschiedene Initiativen ergriffen, um den Tierschutz bei Zirkustieren zu verbessern. Hierzu gehören:
+ die Erarbeitung und Veröffentlichung der Zirkusleitlinien,
+ der Erlass der Zirkusregisterverordnung und
+ die Überarbeitung des Gutachtens über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren.
• Sowohl die Zirkusleitlinien als auch das Säugetiergutachten dienen den Tierhaltern und den Überwachungsbehörden als Orientierung bei der Entscheidung, ob eine Tierhaltung den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes entspricht.
Fotos: Ingo Tonsor @Leser-ECHO.de ( Papenburg )
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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