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Neuer Bericht zum Tierschutz von Masthühnern
Tierschutzbund fordert höhere Standards
Ein neuer wissenschaftlicher Bericht zum Tierschutz von Masthühnern in der EU macht deutlich, dass Verbesserungen notwendig und machbar sind und in der künftigen EU-Gesetzgebung berücksichtigt werden sollten. Der Bericht wurde vergangene Woche von der Eurogroup for Animals vorgestellt – der europäischen Tierschutz-Dachorganisation, der auch der Deutsche Tierschutzbund angehört.
„Die konventionelle Haltung von Masthühnern — mit zu wenig Platz in strukturlosen Haltungssystemen — ist nicht tiergerecht. Die Tiere sind überzüchtet und auch Transport und Schlachtung bringen tierschutzrelevante Probleme mit sich. Es braucht daher dringend höhere Standards von der Zucht bis zur Schlachtung – in Deutschland und der EU“, sagt Inke Drossé, Leiterin des Referats für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Die EU-Kommission sollte im Rahmen der Farm to Fork-Strategie auch die EU-Masthuhn-Richtlinie überarbeiten. Erkenntnisse aus dem neuen Bericht sollten hier unbedingt mit einfließen.“
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In dem von der Eurogroup for Animals veröffentlichten Bericht „The welfare of broiler chickens in the EU: from science to action“ zeigen sechs unabhängige Forscher die Tierschutzprobleme in der Hühnermast und –zucht sowie die Defizite der Gesetzgebung auf. Gleichzeitig machen sie deutlich, durch welche Maßnahmen – etwa den Einsatz langsam wachsender Zuchtlinien, mehr Platz oder Beschäftigungsmaterialien und Strukturen wie Strohballen, Pickgegenstände oder Sandbäder – das Wohlbefinden der Tiere, gesundheitliche Beeinträchtigungen und Mortalitätsraten beeinflusst werden können. Auch Probleme und notwendige Verbesserungen bei Transport und Schlachtung kommen zur Sprache. So müssten etwa klimatisierte Transporter eingesetzt werden, um Hitze- und Kältestress bei den Hühnern zu verhindern.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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