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Was man beim Weihnachtsbaumkauf beachten sollte
Ein bis zwei Wochen vor Weihnachten machen sich die meisten auf die Suche nach dem perfekten Weihnachtsbaum. Das Grün aus dem regionalen Wald, also die einheimischen Fichten, Tannen oder Kiefern mit Öko-Zertifikat von Bioland, FSC oder PEFC, ist nach Meinung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) eine gute Wahl für umweltbewussten Weihnachtsbaumkauf. Die im Staatswald in Rheinland Pfalz FSC-zertifizierten Weihnachtsbäume tragen zusätzlich noch das FairTrees-Siegel, das sich für faire Arbeitsbedingungen der Zapfenpflücker einsetzt. Ungefähr zwei Drittel kaufen erst ihren Weihnachtsbaum nach dem dritten Advent.
Beim Kauf:
Damit der Baum die Wochen in der Wohnung ohne viel Nadelverlust übersteht, sollte er frisch geschlagen sein. Wenn die Nadeln glänzen, beim leichten Schütteln nicht abfallen und die Schnittstelle weiß und nicht trocken ist, hat man einen frisch geschlagenen Baum gefunden. Zuhause angekommen, benötigt er eine schattige Stelle oder einen Raum mit maximal 10 Grad sowie einen Eimer mit Wasser. Hat man nur einen sonnigen Platz, sollte der Baum abgedeckt werden. Die SDW empfiehlt den Baum noch im Netz zu belassen, da dadurch weniger Wasser verdunstet wird.
Im Haus:
Bevor der Baum ins Wohnzimmer kommt, sollte er angesägt werden, da eine frische Schnittstelle das Wasser besser aufnehmen kann. Einen Tag vor dem Schmücken wird dann das schützende Netz entfernt, damit die Äste ihre natürliche Stellung wieder eingenommen haben, bevor es zum letzten Schliff durch das Schmücken kommt. Im Wohnzimmer sollte der Baum nicht direkt neben der Heizung oder einem Ofen stehen und nachts die Heizung abgedreht werden. Ein zimmerhoher Baum braucht täglich bis zu zwei Liter frisches Wasser. Das Besprühen der Nadeln mit Wasser ist ebenfalls sinnvoll und verlängert das Leben des Weihnachtsbaumes. Gibt man in den Ständer noch einen Esslöffel Zucker, verlängert dies nach unseren Erfahrungen die Lebensdauer. Ein Weihnachtsbaum mit Ballen muss bereits im Freien regelmäßig gegossen werden. Er sollte erst kurz vor dem Heiligabend ins Zimmer gestellt werden. Möglichst nach zwei bis drei Tagen sollte der Baum wieder ins Freie kommen und dort, sobald es frostfrei ist, eingepflanzt werden.
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Entsorgung:
Fast alle Kommunen sammeln die Weihnachtsbäume im Januar mit der Müllabfuhr wieder ein. Doch es gibt auch noch weitere sinnvolle
Verwendungen:
Haben sie einen Bio-Weihnachtsbaum gekauft, freuen sich Zoos und Tierparks über alte Bäume. Die Tiere spielen gerne mit den Bäumen und fressen die Nadeln und die Rinde mit Vorliebe. Die Zweige lassen sich auch im eigenen Garten als Frostschutz für die Pflanzen verwenden.
Eine Entsorgung im Wald ist keine gute Idee. Beide, der normale und der BioWeihnachtsbaum, verrotten sehr langsam. Die Einstufung als Müll verbietet die Entsorgung im Wald.
Interessante Zahlen und ein Weihnachtsbaumlexikon finden Sie unter
www.sdw.de/waldwissen/weihnachtsbaum.
Quelle: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald — SDW
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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