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„Köchinnen und Kellner nicht im Regen stehen lassen“
2400 Beschäftigte im Landkreis Leer | NGG fordert Soforthilfe
Lockdown im Gastgewerbe: „Köchinnen und Kellner nicht im Regen stehen lassen“
Corona-Schutzschirm für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe im Kreis Leer gefordert: Der Lockdown für die Branche trifft nicht nur die rund 300 Unternehmen mit voller Wucht, sondern bringt auch die 2.400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in existentielle Nöte, warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
„Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte haben seit dem Frühjahr mit massiven finanziellen Einbußen durch die Kurzarbeit zu kämpfen. Wegen der meist niedrigen Löhne im Gastgewerbe und des fehlenden Trinkgeldes sind nun auch die letzten Reserven aufgebraucht. Das Geld reicht kaum mehr für die Miete – von Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen“, sagt Matthias Brümmer, Geschäftsführer der NGG-Region Oldenburg-Ostfriesland.
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Die NGG fordert deshalb die Bundesregierung auf, den Beschäftigten im Gastgewerbe eine Corona-Sofort-Nothilfe in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. „Die Politik greift den Firmen mit enormen Summen unter die Arme, um eine Pleitewelle zu verhindern. Jetzt darf sie die Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen“, so Brümmer. Nach Einschätzung der NGG würden sich die Kosten für eine Beschäftigten-Nothilfe im Dezember auf rund 600 Millionen Euro belaufen. Zum Vergleich: Die Unternehmenshilfen im Gastgewerbe kosten den Staat laut Bundesregierung allein in diesem Monat 17 Milliarden Euro.
Außerdem müsse die Auszahlung der Unternehmenshilfen an den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft werden. „Es darf nicht sein, dass sich Wirte und Hoteliers jetzt 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erstatten lassen und wenig später ihre Mitarbeiter vor die Tür setzen“, unterstreicht Brümmer. Zwar befänden sich die Unternehmen in einer historisch einmaligen Krise. Diese müsse aber gemeinsam mit den Beschäftigten ausgestanden werden – nicht zuletzt, um Fachkräfte zu halten, die nach der Pandemie dringend gebraucht würden.
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Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung könnte die Einführung eines „Mindest-Kurzarbeitergeldes“ entscheidend dabei helfen, die Einkommenseinbußen im Niedriglohnsektor gering zu halten. Frankreich habe ein solches, an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppeltes Modell erfolgreich eingeführt. Hierzulande müsste ein „Mindest-KuG“ damit bei 1.200 Euro im Monat liegen, so die Stiftung. Die Gewerkschaft NGG fordert Bund und Länder dazu auf, diesen Vorschlag eingehend zu prüfen, um Verwerfungen am unteren Ende der Einkommensskala zu verhindern.
„Klar ist auch, dass die Politik rasch einen Fahrplan vorlegen muss, wie es im neuen Jahr weitergeht“, fordert Gewerkschafter Brümmer. Bis eine Covid-19-Impfung für die gesamte Bevölkerung bereitstehe, könnten noch Monate vergehen – eine Zeit, die Unternehmen und Beschäftigte im heimischen Gastgewerbe ohne weitere Hilfen nicht haben.
Nach Angaben der Arbeitsagentur beschäftigt die Gastronomie im Landkreis Leer 1.635 Menschen in 210 Betrieben. Weitere 795 Beschäftigte arbeiten in 91 Unternehmen des Beherbergungsgewerbes.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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